Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gibt eine Empfehlung ab

„Persönliches Budget“ im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Konvention) noch nicht umgesetzt

Wiener Monitoringstelle
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Die Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen veröffentlichte am 9. März 2018 ihre Empfehlung zum „Persönlichen Budget“. Gleichzeitig wurde auch die Homepage einem Relaunch unterzogen und völlig neu gestaltet.

„Persönliches Budget“ ist eine von mehreren Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen (die besten Expertinnen und Experten für ihre eigene Sache). 

Die Wiener Monitoringstelle erläutert: „Beim Modell des „Persönlichen Budgets“ bekommen Menschen mit Behinderungen selbst die Mittel, um sich individuell genau jene Unterstützung, Persönliche Assistenz, Hilfsmittel und Leistungen zukaufen zu können, die sie aufgrund der Behinderung brauchen. Das „Persönliche Budget“ versteht sich als direkte Geldleistung an Menschen mit Behinderungen und steht somit im Gegensatz zu fremdbestimmt zugewiesenen Sachleistungen. Das „Persönliche Budget“ sichert Menschen mit Behinderungen die individuelle Autonomie im Treffen der eigenen Entscheidungen. Diese Autonomie ist in den Allgemeinen Grundsätzen der Präambel der UN-Konvention festgeschrieben.“

Neben einer ausführlichen rechtlichen und begrifflichen Einordnung des „Persönlichen Budgets“ hat die Wiener Monitoringstelle gemäß ihrem Aufgabenprofil auch Empfehlungen in dieser Stellungnahme herausgearbeitet.

Die unabhängige und weisungsfreie Monitoringstelle überwacht die Einhaltung, Förderung und den Schutz der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Wien. Die Grundlage für ihre Arbeit ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl. III Nr. 105/2016). Im Wiener Antidiskriminierungsgesetz (§ 7b, LGBl. Nr. 53/2014) sind die Grundlagen der Arbeit der Wiener Monitoringstelle festgehalten.

Die Empfehlung kann auf der Homepage der Wiener Monitoringstelle heruntergeladen werden: http://www.monitoringstelle.wien. Die Empfehlung ist auch in „Leicht Lesen“ abrufbar.

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