Wiener ÖVP urgiert barrierfreies Bauen für Behinderte

Das österreichische Parlament hat vor über einem Jahr die Rechte behinderter Menschen in den Verfassungsrang erhoben. Die Antidiskriminierungsbestimmung im Artikel 7 lautet: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Georg Fuchs
ÖVP

Dieser gesetzlichen Bestimmung folge die Praxis leider nicht immer, wie der Wohnbausprecher der Wiener ÖVP, LAbg. Georg Fuchs, gemeinsam mit einem Behindertenvertreter, in einem Pressegespräch am Montag feststellte. Bei Neu- und Umbauten fehlten nach wie vor oftmals barrrierfreie Zugangsmöglichkeiten für Behinderte.

Die Novellierung der Wiener Bauordnung (Techniknovelle) solle deshalb zum Anlaß genommen werden, die Behindertenfreundlichkeit zu sichern. Dazu gehörten maschinelle Aufstiegshilfen, Türbreiten von mindestens 85 Zentimetern, Bedienungselemente (Schalter) in höchstens 1 Meter Höhe, Aufzüge, die ohne Höhenunterschied erreichbar seien und anderes mehr.

Fuchs listete eine Reihe von Um- und Neubauten auf, die von U-Bahn-Bauten über Kaufhäuser, Kinos bis zu Bädern und Vergnügungsstätten reicht, wo Mängel bestünden. Im neuen Wiener Landesvergabegesetz müsse deshalb „barrierfreies Bauen“ als fixer Bestandteil verankert sein, weil „die Fehler der Vergangenheit oftmals auch in der Gegenwart gemacht werden“.

Zur gesetzlichen Verankerung müsse auch eine entsprechende Kontrolle kommen. Vor allem die Stadt Wien müsse mit gutem Beispiel voran gehen.

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