Die Ignoranz der Wiener Rathaus Parteien ist dafür verantwortlich, dass in Wien ein Einkaufsbummel oder ein Lokalbesuch für Menschen mit Behinderungen zu einem frustrierenden Erlebnis wird. Ein Kommentar.
Während es in vielen ausländischen Städten bereits selbstverständlich ist, dass ein neu eröffnetes Geschäft barrierefrei erreichbar ist und ein neues Restaurant auch über eine Behindertentoilette verfügt – es muss ja schließlich auch ein „Normiklo“ haben – gehen in Wien die Uhren wieder einmal anders.
Immer wieder stehen wir vor einem Geschäft, das gerade erst umgebaut wurde und am Eingang wieder die eine Stufe hat, die uns Jahre vorher geärgert hat und uns am Betreten hinderte. Oft werden gewaltige Summen in den Umbau des Geschäftslokals investiert und ausgerechnet für die Eliminierung von einer oder zwei Stufen ist kein Geld mehr vorhanden.
Dabei liegt es nicht so sehr am guten Willen der Hauseigentümer oder der Geschäftswelt. Denn diese denken oftmals nicht an die Notwendigkeit, ein Lokal barrierefrei adaptieren zu lassen und manche machen das auch freiwillig. Aber es darf nicht vom Zufall abhängen, ob Barrieren beseitigt werden oder alles beim Alten bleibt. Hier hilft nur ein klarer gesetzlicher Auftrag.
Diese Situation ist ein Ärgernis. Sie ist demütigend und frustrierend und wir werden uns diese Form einer bewussten Diskriminierung nicht länger gefallen lassen! Es handelt sich deswegen um eine bewusste Diskriminierung, weil die Forderung nach Abbau von Barrieren der Politik schon seit Jahren bekannt ist und diese unsere Forderung noch immer beharrlich ignoriert wird.
Wohl wissend, dass damit
- gegen das Benachteiligungsverbot in Artikel 7 der Bundesverfassung
- den Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie gegen
- das Behindertengleichstellungsgesetz verstoßen wird.
Gleichfalls wurde bei der UN-Staatenprüfung Österreichs im September 2013 auf diesen Missstand hingewiesen.
Wir fordern die politischen Parteien im Rathaus daher auf, dieser Diskriminierung ein Ende zu setzen und die Bauordnung für Wien endlich zu novellieren.
Die Novellierung muss folgende Punkte umfassen:
- barrierefreier Umbau von Geschäftslokalen, insbesondere des Eingangsbereichs
- Einbau einer Behindertentoilette wenn Toiletten vorgeschrieben sind
- Durchführung dieser Maßnahmen ohne Limitierung der Besucher- bzw. Kundenanzahl.