Wird es bis Ende 2005 eine einheitliche Bauordnung geben?

Diese Frage stellten sich die Teilnehmer bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Wie viele Bauordnungen braucht Österreich?".

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Derzeit hat Österreich neun Bauordnungen (alle Länder sowie der Bund), die sich in ihren wesentlichen Bestimmungen zum Teil stark unterscheiden. Unter diesem Umstand leidet nicht nur die Baubranche sondern auch Menschen mit Behinderungen, denn es gibt keine einheitlichen Bestimmungen für Barrierefreiheit und die vorhandenen Regelungen sind durchwegs nicht ausreichend.

Um diesem Zustand ein Ende zu bereiten arbeitet das Österreichische Institut für Bautechnik (ÖIB) derzeit intensiv an an einer Harmonisierung der einzelnen Bauordnungen. Dort hofft man, dass bis Ende 2005 die vom ÖIB ausgearbeiteten Regeln von den einzelnen Bundesländern übernommen werden.

Ob es allerdings zur ersehnten Vereinheitlichung kommen wird, ist mehr als ungewiß, weil dies die Zustimmung sämtlicher Beteiligter erfordert. Wie schwierig diese bisher zu erlangen war ersieht man aus der Tatsache, dass bereits 1948 (!) eine Musterbauordnung geschaffen wurde. Heute schreiben wir das Jahr 2004.

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0 Kommentare

  • Als Rollstuhlfahrer hielte ich es für sehr wichtig, nicht allgemein auf „Barrierefreiheit“ abzustellen, sondern die barrierefreie Ausführung gemäß ÖNORM B 1600/1601 zu verankern!

  • Auf Bundesebene wird an einer Vereinbarung der Länder gearbeitet, das Baurecht betreffend. Der Antrag der steirischen Grünen, der auf Barrierefreiheit ausgerichtet ist, wurde von der Arbeitsgruppe übernommen.

  • Eine österreichweit einheitliche Bauordnung könnte für Menschen mit Behinderung die chance auf österreichweit einheitliche Standards des barrierefreien Bauens bedeuten; es gilt dabei aber – wie die letzten eher unerfreulichen Diskussionen z. B. zur Novellierung der Wiener Bauordnung gezeigt haben – aufzupassen, dass es nicht zu einer Vereinheitlichung auf unterstem Level kommt, so dass wir gar noch einheitlich schlechte Standards in ganz Österreich haben.
    Auch gilt es zu verhindern, dass die Bedürfnisse bestimmter Gruppen, wie etwa der sinnesbehinderten Menschen, im Bereich barrierefreies Bauen wieder aus obskuren kompetenzrechtlichen Gründen einfach aus den baurechtlichen Regelungen zum barrierefreien Bauen ausgeklammert und auf unbestimmte Zeit verschoben werden.
    Ich denke, dass ein Behindertengleichstellungsgesetz hier ein wichtiges Korrektiv sein müsste, um diese Diskriminierungen hint anzuhalten.