Zivildienstnovelle: Es hakt (noch) im Detail

"Der vorgelegte Entwurf eines neuen Zivildienstgesetzes ist für uns eine Art Rohmanuskript."

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So kommentiert Heinz Fischer, Präsident der Lebenshilfe Österreich, die vorgelegten Pläne der Regierung. Einige Details des Entwurfs müssen, so Fischer, „noch an die Realität in Trägerorganisationen angepaßt werden.“ Als Beispiele nennt Fischer verwaltungstechnische Ungereimtheiten wie die Versicherungspflichten, aber auch die ungeklärte Verpflegung.

Die finanzielle Seite des Gesetzes muß korrigiert werden. Innerhalb der Lebenshilfe steigen die Kosten pro Zivildienstleistendem und Monat nach dem vorliegenden Entwurf um etwa 1.000 Schilling. „Das ist bei einer Gesamtzahl von mehr als 850 Zivildienern in Dienstleistungseinrichtungen der Lebenshilfe nicht zu finanzieren.“ Fischer kritisiert auch, daß das Gesetz beim vom Bund gewährten Zivildienstgeld keine jährliche Anpassung etwa an den Verbraucherpreisindex vorsieht.

Daß die Regierung die Bezahlung der Kranken- und Unfallversicherung für Zivildiener an die Träger abwälzen will, ist absolut nicht zu akzeptieren. Fischer: „Zivildiener leisten einen Dienst im öffentlichen Interesse für den Staat und unterscheiden sich darin nicht von Präsenzdienern. Daher muß der Bund auch für beide Gruppen die Versicherungsleistungen finanzieren.“

Im Gesetzesentwurf fehlt eine klare Definition der „angemessenen Verpflegung“. „Es kann nicht Sache der Trägerorganisationen sein, zu bestimmen, was angemessen ist. Das Ministerium muß Zahlen nennen“, fordert Fischer. „Es kann nicht das Ziel sein, die Organisationen in den Wettstreit um Zivildiener zu drängen nach dem Motto: wer verpflegt besser.“ Die sehr begrüßenswerte Möglichkeit für Zivildiener, Zuweisungswünsche zu äußern, bekäme durch unterschiedliche Verpflegungssätze einen „schalen Beigeschmack“.

Gegen eine Verkürzung des Zivildienstes ist nichts einzuwenden. Die Lebenshilfe Österreich fordert aber eine Woche Urlaub für Erholungszwecke ab dem 7. Monat für Zivildiener. „Die Arbeit mit zum Teil sehr schwer behinderten Menschen kann sehr anstrengend sein. Wir wollen nicht gegen Ende der Zivildienstzeit nur noch völlig ausgebrannte Zivildiener beschäftigen,“ meint Fischer.

Die Lebenshilfe Österreich ist zuversichtlich, daß Innenminister Strasser die notwendigen Korrekturen am Entwurf durchführen wird. Fischer abschließend: „Es sollte im Interesse des Staates sein, praxisnahe Gesetze zu erlassen.“

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