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Zum Internationalen Tag der Muttersprache

Der Deutsche Gehörlosen-Bund fordert mehr bilinguale Erziehung mit Laut- und Gebärdensprache in Kindergärten und Schulen.

Am Internationalen Tag der Muttersprache, der von der UNESCO zur Förderung sprachlicher und kultureller Vielfalt und Mehrsprachigkeit ausgerufen wurde und seit dem Jahr 2000 jährlich am 21. Februar begangen wird, feiern gehörlose Menschen die Gebärdensprache.

„Für Menschen, die aufgrund einer Hörschädigung oder Gehörlosigkeit die Lautsprache nur schwer oder eingeschränkt wahrnehmen und verarbeiten können, ist eine visuelle Muttersprache wichtig. Die Deutsche Gebärdensprache ist eine natürliche Sprache und mit der Kultur der Gehörlosen eng verbunden. Ebenso wie die Lautsprache hat die Gebärdensprache eine eigene Grammatik. Es können mit ihr ebenso gut komplexe und abstrakte Ideen ausgedrückt werden, wie dies in der gesprochenen Sprache möglich ist. Internationale linguistische Studien haben ergeben, dass die Gebärdensprache sämtlichen strukturellen Eigenheiten der Lautsprache entspricht und z.B. auch in denselben Sprachzentren verarbeitet wird wie die Lautsprache. Sie ist keine Pantomime, keine simple Gestensprache und auch keine internationale Sprache, sondern es gibt in fast jedem Land eine eigene Gebärdensprache“, heißt es in einer Erklärung des Deutschen Gehörlosen-Bundes.

Als besonders wichtig erachtet der Verband, dass der Gebärdenspracherwerb als Muttersprache für gehörlose und schwerhörige Kinder gefördert wird. Der Spracherwerb und mit ihm die kognitive aber auch soziale und emotionale Entwicklung der Kinder sei keineswegs notwendigerweise an die Lautsprache gebunden, sondern voll und ganz ebenso mit dem Erwerb der Gebärdensprache möglich.

Die Kommunikation mit Lautsprache biete den gehörlosen und auch insbesondere den stark hörgeschädigten Kindern zu wenige Möglichkeiten, ohne größere Anstrengung wichtige Informationen aus der Umwelt aufzunehmen und soziale Kontakte einzugehen.

2002 wurde die Gebärdensprache durch das Behindertengleichstellungsgesetz in Deutschland gesetzlich anerkannt. Es ist jedoch immer noch so, dass die Gebärdensprache in den Schulen für hörgeschädigte Kinder nicht oder nur eingeschränkt gelehrt und angeboten wird. Da die Gebärdensprache die einzige Sprache ist, die von diesen Kindern ohne Einschränkung gelernt werden kann, wäre es nach Ansicht des Deutschen Gehörlosen-Bundes umso wichtiger, dass in den Kindergärten und Schulen verstärkt eine bilinguale Erziehung mit Laut- und Gebärdensprache angeboten wird.

Die Nutzung der Gebärdensprache wirkt sich entscheidend auf die Lebensqualität gehörloser und stark schwerhöriger Menschen aus.

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