Schweiz: Zentrum für Selbstbestimmtes Leben macht TV

Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Zürich setzt auf "Neue Medien".

Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Zürich
ZSL-Zürich

„Schon seit langem wünschen wir uns für die ZSL-Homepage farbigere, nicht gar so textlastige Inhalte, vor allem auch im Hinblick auf ein jüngeres Publikum, das sich lieber über Filme als über das geschriebene Wort informiert“, erläutert Peter Wehrli, Geschäftsleiter des Zentrums für Selbstbestimmtes Leben in Zürich, auf BIZEPS-INFO Anfrage.

ZSL setzt auf „Neue Medien“

„Wir sind sehr glücklich, dass sich David Siems, ein junger Mann mit einer Behinderung, gemeldet hat, der sich freudig im Bereich von Film, Youtube und Facebook, also in den ’neuen Medien’ engagiert. Er ist Produzent und Regisseur von SL-TV und Autor dieses ersten Films“, hält Wehrli fest und hofft, dass die „Neuen Medien“ die Berichterstattung noch attraktiver machen und eine Bereicherung für das Zentrum darstellen.

Der aktuelle Beitrag im SL-TV ruft zur Unterzeichnung einer Petition zur UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf:

Transkription

Selbstbestimmt Leben TV

Grüezi miteinander.

Wir bitten Sie dringend, unsere Petition zur UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf der eingeblendeten Homepage zu unterzeichnen und alle Ihre Verwandten und Freunde ebenfalls darauf aufmerksam zu machen!

UNO-Konventionen sind die höchste Form von Gesetz, die es auf der Welt gibt. Es sind sozusagen Zusätze zur Weltverfassung.

Diese UNO-Konvention besteht aus zwei Teilen:

A) Die Konvention mit Einleitung und 50 Arikeln

B) und dem sehr wichtigen Zusatzprotokoll

Man muss nicht unbedingt alle 50 Artikel genau lesen – einige davon sind sehr technisch und betreffen die Regeln der Umsetzung. Aber in den meisten Artikeln geht es darum, festzulegen, dass Menschen mit einer Behinderung in keiner Weise diskriminiert, ausgesondert und benachteiligt oder schlechter behandelt werden dürfen als alle anderen Menschen im selben Staat. So zum Beispiel im Bereich Schule, im Wohnen, in der Mobilität, in der Kommunikation, in der Pflege, etc.

Im Zusatzprotokoll wird ein Mechanismus vorgeschrieben, der es den Behinderten in jedem Land erlaubt, der UNO zu berichten, ob das eigene Land seine Verpflichtungen gegenüber den Behinderten einhält oder nicht. Es ist darum ganz wichtig, dass auch das Zusatzprotokoll von der Regierung des Landes anerkannt wird.

Eine Konvention wird dann gültig, wenn mindestens 20 Staaten sie als Grundgesetz anerkennen. Das nennt man ratifizieren. Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit einer Behinderung ist längst gültig, weil sie schon von über 50 Ländern ratifiziert wurde.

Leider noch nicht von der Schweiz. Unsere Petition, die Sie auf der eingeblendeten Homepage unterschreiben können, fordert den Bundesrat und das Parlament in Bern auf, dies so bald wie möglich zu tun.

www.uno-konvention-behinderte.ch

Jede Stimme zählt.

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