Parlament: 5-Parteien-Antrag zur Persönlichen Assistenz im Sozialausschuss beschlossen

In der Sitzung des Sozialausschusses vom 15. März 2011 wurde überraschend ein Antrag zur Persönlichen Assistenz beschlossen. Der Sozialminister wird darin aufgefordert, mit den Bundesländern eine bundesweit einheitliche Regelung auszuverhandeln.

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Auf der Tagesordnung des Sozialausschusses vom 15. März 2011 befanden sich zwei Anträge, die das Thema Persönliche Assistenz beinhalteten.

Dies waren

  • Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz (105/A(E)) (Wiederaufnahme der am 30. Juni 2010 vertagten Verhandlungen) sowie
  • Antrag der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundeseinheitliche Regelungen betreffend Persönliche Assistenz (917/A(E)) (Wiederaufnahme der am 30. Juni 2010 vertagten Verhandlungen)

Ausschussergebnis

Das Ergebnis der Ausschusssitzung war dann überraschenderweise ein 5-Parteien-Antrag „im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Entschließungsantrag 917/A(E)“. Folgender Text wurde beschlossen: „Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, gemeinsam mit den Ländern Vorschläge für eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen im Rahmen einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zu erarbeiten und diese bei der Neuordnung im Zuge des nächsten Finanzausgleichs mit zu verhandeln.“

Diese Vorgangsweise ist nicht unüblich und führte in der Vergangenheit zu einer Reihe von wichtigen Gesetzesbeschlüssen (Pflegevorsorge, Gleichstellung).

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