Freie Wahl der Organisationsform und one-Stop Abrechnung

Roswitha Schachinger erzählte in ihrem Referat beim BIZEPS-Kongress zur Persönlichen Assistenz im April 2011, was unter Wahlfreiheit in der Organisationsform verstanden wird und brachte dann Beispiele von einzelnen Bundesländern.

Roswitha Schachinger
BIZEPS

Sie verwies auf die Wichtigkeit der Wahlfreiheit bei der Organisationsform und was das in der Praxis für behinderte Menschen bedeutet.

„Wenn die Assistenz über einen Anbieter oder eine Assistenzstelle organisiert wird, dann ist diese die Arbeitgeberin der Persönlichen AssistentInnen“, erkärte die Geschäftsführerin der WAG Assistenzgenossenschaft und führte aus: Dieser Anbieter „unterstützt auch bei der Verrechnung mit den Kostenträgern und ist auch für die gesetzliche Einhaltung, also für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich“.

„Wenn die Assistenz im ArbeitgeberInnenmodell organisiert wird, dann ist der behinderte Mensch selbst Arbeitgeber“, zeigte sie einen Unterschied auf. Man ist dann „dafür verantwortlich, dass die Abrechnung gemacht wird, beziehungsweise die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden“.

Zusätzlich gibt es auch noch Mischmodelle. D.h. dann, „dass behinderte Menschen die AssistentInnen sowohl im Arbeitgebermodell, als auch über einen Anbieter organisieren“. Ein Grund dafür kann sein, dass es „natürlich im ArbeitgeberInnenmodell billiger ist, als wenn man es über einen Anbieter organisiert“.

Wahlfreiheit ist notwendig

„Die Wahlfreiheit ist notwendig. Sie ist einfach das Kriterium in der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung. Man muss entscheiden können, wie man das macht, weil die Finanzkompetenz einer der fünf Kriterien der Persönlichen Assistenz gegeben sein muss und daher die Kunden entscheiden können müssen, ob sie eben über die Mittel selber verfügen, beziehungsweise wie die AssistentInnen bezahlt werden. Ob sie das selber machen oder ob sie diesen Bereich abgeben wollen“, betonte sie unmissverständlich, wie wichtig ihr dieser Punkt ist.

„Ja, was passiert, wenn die Wahlfreiheit nicht gegeben ist?“, thematisierte sie nochmals dieses Kriterium, um die Frage gleich selbst zu beantworten: „Es ist klarerweise ein Verstoß gegen die Kriterien der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und gegen die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.“

Wenn Wahlfreiheit nicht gegeben ist

Wenn eine Wahlfreiheit nicht gegeben ist, erschwert das den Zugang zur Leistung, so Roswitha Schachinger weiter. Persönliche Assistenz muss „für alle behinderte Menschen, unabhängig von der Behinderungsform“ angeboten werden und daher bedarf es verschiedener Wahlmöglichkeiten bei der Persönlichen Assistenz.

Je nach Bundesland gebe es derzeit unterschiedliche Probleme. Manche bieten Persönliche Assistenz nur über einen Anbieter (Beispiel: Oberösterreich), in anderen gebe es die Tendenz behinderte Menschen mit einem höheren Bedarf in die 24-Stunden-Betreuung zu drängen (Beispiel: Niederösterreich).

Abrechnung gesplittet

Kurz ging sie auf ein noch immer ungelöstes Problem im Verwaltungsbereich ein. „Es ist derzeit eben noch so, dass es durch die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern so ist, dass eben die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern aufgeteilt sind, und dann auch die Abrechnung geteilt erfolgt“, verwies sie auf die noch immer nach Lebensbereichen gesplittete Abrechnung (Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz durch das Bundessozialamt sowie Persönliche Assistenz der Bundesländer).

Eine one-Stop Abrechnung – also das Abrechnen mit nur einer Stelle – ist derzeit noch nicht möglich, weil der Bund und die Bundesländer hier noch nicht zusammenarbeiten. Sie schlug vor, dass es in jenen Fällen „nur einen Kostenträger geben darf“, der die Persönliche Assistenz ganzheitlich sieht.

Nicht in ein Eck drängen

Sie ist auch deswegen für die Wahlfreiheit, weil sie „weiß es gibt ganz viele, die das können und die sollen das auch machen“. Sie ist dagegen, dass es Persönliche Assistenz nur über Anbieter gibt. „Ich meine, ich bin von der WAG und das kann ich nicht verheimlichen, aber es muss und soll auch die ArbeitgeberInnen geben und wenn es wer machen will – gerne“. Aber sie ist strikt dagegen, dass behinderte Menschen auf Grund der Kosten in die Arbeitgeberrolle gedrängt werden – und verwies dabei auf Wien.

Jene Bundesländer, wo Persönliche Assistenz ausschließlich über Anbieter bezogen werden kann, müssen sich fragen lassen: „Wird das Arbeitgeberinnenmodell denn behinderten Menschen nicht zugetraut?“, so Roswitha Schachinger in ihrem Referat.

Sie erwähnte wiederholt die Notwendigkeit von Peer-Beratungsstellen in ganz Österreich und das Ziel einer bundeseinheitlichen Regelung für Persönliche Assistenz.

Über die Veranstaltung

Der Kongress zur Persönlichen Assistenz am 14. und 15. April 2011 in Wien wurde von BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben organisiert und vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gefördert. Fotos vom Kongress sind auf Flickr zu sehen. Hier finden Sie die Liste aller Vorträge.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich