Kurzfristige Fördermöglichkeit für Familienberatungsstellen

Mit einer Novelle zum Familienberatungsförderungsgesetz soll es bis Ende 2015 möglich werden, Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit teilweise gefördert zu bekommen.

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Noch bis 31. Jänner 2013 ist eine Novelle zum Familienberatungsförderungsgesetz in Begutachtung.

Diese sehr kleine Gesetzesänderung kann doch große Wirkung für die Schaffung von Barrierefreiheit bei jenen Familienberatungsstellen bringen, die noch immer nicht barrierefrei zugänglich sind. (Angeblich sind erst die Hälfte der Beratungsstellen barrierefrei.)

Bekanntlich wurde im Frühjahr 2012 diskutiert, ob (!) und wie die Barrierefreiheit bei geförderten Beratungsstellen hergestellt wird. (Siehe auch parlamentarische Anfragen an das BMASK, BKA sowie BMWFJ)

Die Diskussion begann, weil das Familienministerium nach jahrelanger organisatorischer Unterstützung der Beratungsstellen bei der Erhebung von Barrieren mit der Forderung konfrontiert worden war, diese entweder selbst zu beseitigen (sprich sämtliche Kosten zu übernehmen) oder – wie einige auch ernsthaft meinten – nicht deren Beseitigung zu verlangen.

Förderbudget für 2013: 1 Million Euro

Als Ziel der Novelle wird daher angegeben: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll im Rahmen der Familienberatungsförderung eine befristete Möglichkeit zur direkten Förderung von Maßnahmen der Umsetzung der Barrierefreiheit geschaffen werden“.

Das Familienministerium (BMWFJ) wird – laut Presseaussendung des ÖVP-Behindertensprechers Huainigg – für das Jahr 2013 Fördermittel von einer Million Euro vorsehen.

Manche Standorte werden aufgelassen werden müssen. Besonders spannend ist daher dieser Punkt in den Erläuterungen zu den Förderungen: „Darunter sind auch Kosten zu verstehen, die durch eine notwendige Übersiedlung der Beratungsstelle anfallen, weil eine barrierefreie Adaptierung eines Standortes nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.“

Ende 2015 ist Schluss

Förderungen werden bis Ende 2015 möglich sein, heißt es im Gesetzesentwurf. Damit sollte gesichert sein, dass jene, die wirklich Barrierefreiheit in ihren Beratungsstellen herstellen wollen, dies auch tun können.

Allerdings heißt dies natürlich im Umkehrschluss auch: Wer sich bis Ende 2015 nicht um die Barrierefreiheit seiner Familienberatungsstelle gekümmert hat, wird wohl schwerlich weiter öffentliche Förderungen bekommen können.

Das Familienministerium betont nämlich regelmäßig und glaubhaft, das Behindertengleichstellungsgesetz umsetzen zu wollen.

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