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BIZEPS-INFO > Nachrichten > Artikel

Text: Martin Ladstätter · 21. Juli 2005 18:45 Uhr

Gleichstellung: Kein Einspruch des Bundesrates

In der Sitzung des Bundesrates vom 21. Juli 2005 wurde das am 6. Juli 2005 im Nationalrat beschlossene Behindertengleichstellungsgesetz und die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache besprochen.

Sitzungssaal des Bundesrates

Der Bundesrat, die Länderkammer, hat am 21. Juli 2005 um 15.30 Uhr in der 724. Sitzung nach teilweise sehr emotionaler Diskussion beschlossen, dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache zuzustimmen.

Konkret beschließt der Bundesrat in diesen Fällen, dass der Bundesrat "keinen Einspruch" gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 erhebt. Damit sind diese Gesetze nun vom Nationalrat und Bundesrat beschlossen worden.

Die Beschlussfassungen verliefen in gleicher Weise wie im Nationalrat. Die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache erfolgte einstimmig. Das Behindertengleichstellungsgesetz wurde mehrheitlich mit den Stimmen der Regierungsparteien (ÖVP und freiheitlicher Parlamentsklub) beschlossen.

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Peter Stabenow · 21. Juli 2005 23:12 Uhr

Die Entscheidung des österreichischen Bundesrats zum Behindertengleichstellungsgesetz und zur Gebärdensprache hat mich als einer von fünf gleichberechtigten Vorstandsmitglieder des Netzwerk "People First Deutschland e.V.". sehr gefreut und teile damit mit der österreichischen "People First Bewegung", die sicher für dieses Gesetz gekämpft hat.

Sie sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren aus der Politik, mit dieser Entscheidung haben Sie sich im Bundesrat für die Würde des Menschen entschieden und da durch die EU Richtlinien erfüllt, die Deutschland auch zwei Jahre nach Frist der Umsetzung der EU Antidiskriminierungsrichtlinien meiner Meinung nach leider nicht umgesetzt hat - denn Merkel, Westerwelle und co haben den Satz aus der Bibel "Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst" missachtet.

An dieser Stelle würde ich mir von ganzen Herzen wünschen, dass sich die EU Staaten, die die Antidiskriminierungsrichtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben, für die Würde des Menschen entscheiden.

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