Gleichstellung: Kein Einspruch des Bundesrates
In der Sitzung des Bundesrates vom 21. Juli 2005 wurde das am 6. Juli 2005 im Nationalrat beschlossene Behindertengleichstellungsgesetz und die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache besprochen.
Konkret beschließt der Bundesrat in diesen Fällen, dass der Bundesrat "keinen Einspruch" gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 erhebt. Damit sind diese Gesetze nun vom Nationalrat und Bundesrat beschlossen worden.
Die Beschlussfassungen verliefen in gleicher Weise wie im Nationalrat. Die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache erfolgte einstimmig. Das Behindertengleichstellungsgesetz wurde mehrheitlich mit den Stimmen der Regierungsparteien (ÖVP und freiheitlicher Parlamentsklub) beschlossen.
Weitere Informationen: Gleichstellung, Gebärdensprache, Bundespolitik
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Peter Stabenow · 21. Juli 2005 23:12 Uhr
Sie sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren aus der Politik, mit dieser Entscheidung haben Sie sich im Bundesrat für die Würde des Menschen entschieden und da durch die EU Richtlinien erfüllt, die Deutschland auch zwei Jahre nach Frist der Umsetzung der EU Antidiskriminierungsrichtlinien meiner Meinung nach leider nicht umgesetzt hat - denn Merkel, Westerwelle und co haben den Satz aus der Bibel "Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst" missachtet.
An dieser Stelle würde ich mir von ganzen Herzen wünschen, dass sich die EU Staaten, die die Antidiskriminierungsrichtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben, für die Würde des Menschen entscheiden.