Staatsanwaltschaft

Lebenshilfe Ennstal in der Kritik

Heftiges Medienecho ruft ein nun bekannt gewordener Vorfall aus dem Oktober 2006 in einem Behindertenheim in der Steiermark hervor. Einer behinderten Kundin soll der Mund verklebt worden sein. Der Staatsanwaltschaft wurden Unterlagen übermittelt.

Der Vorfall ereignete sich am 23. Oktober 2006: Eine Betreuerin des Lebenshilfe-Wohnheimes in der Außenstelle Admont will eine Kundin gesehen haben, deren Mund mit Leukoplast verklebt war, berichten die OÖ-Nachrichten. „Die Sache ist aufgeklärt“, sagt Gerhard Heinz, Geschäftsführer der Lebenshilfe Ennstal im Interview und hält fest: „Wir haben alles untersucht, es wurde keiner Klientin böswillig der Mund zugeklebt.“

Die behinderte Kundin habe – so die Erklärung – dies gewollt. Diskutiert werde aber, ob es nicht diskriminierend sei, diesem Wunsch nach einem Verkleben des Mundes überhaupt nachzukommen. Deshalb seien auch die Eltern der Klientin und die Schlichtungsstelle im Bundessozialamt informiert worden.

Vorwürfe an Staatsanwaltschaft übermittelt

Doch dies sind nicht die einzigen Vorwürfe. Es geht auch um angeblichen Essensentzug, Einsperren, Misshandlungen. „Ich hoffe, dass die Verantwortlichen die Sache so rasch wie möglich wieder in den Griff bekommen“, wünscht sich Admonts Bürgermeister Günther Posch, berichtet die Presse. Die Vorwürfe wurden der Staatsanwaltschaft übermittelt. „27 Punkte umfasst die Liste an Vorwürfen, in vier Fällen sollen strafrechtlich relevante Tatbestände vorliegen. Die Anschuldigungen reichen bis in das Jahr 2005 zurück“, berichtet die Tageszeitung.

Vennemann: „maximaler Transparenz“

Die Präsidentin des Landesverbandes der Lebenshilfe Steiermark, Ursula Vennemann, nimmt die Angelegenheit sehr ernst. „Der Landesverband der Lebenshilfe Steiermark hat das höchste Interesse, dass der behauptete Vorfall lückenlos und mit maximaler Transparenz aufgeklärt wird“, so Venneman in einer Lebenshilfe Aussendung.

Sie begrüße die Überprüfung durch die zuständige Fachabteilung sowie die Einschaltung des steiermärkischen Anwaltes für Menschen mit Behinderung. „Von Seiten des Landesverbandes sagen wir allen Verantwortlichen unsere Unterstützung zu. Sollten sich die erhobenen Vorwürfe gegen die Mitarbeiterinnen der Lebenshilfe Ennstal als richtig herausstellen, so muss die Lebenshilfe Ennstal genauestens prüfen, ob ein personelles oder strukturelles Problem besteht und muss im Interesse der betreuten Personen schnellstens und unmissverständlich handeln“, hält die Präsidentin abschließend fest.

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