Bundespräsident Heinz Fischer, Klaudia Karoliny, Martin Ladstätter, Irmgard Kurz

Bundespräsident für Beibehaltung der Erbschaftssteuer

Unter diesem Titel berichtet "Die Presse" zum laufenden Streit um die Abschaffung der Erbschaftssteuer.

Bundespräsident Dr. Heinz Fischer betont, dass er für die Beibehaltung der Erbschaftssteuer eintritt. Die ÖVP macht nun massiv Druck, die Erbschaftssteuer – die rund 130 Millionen Euro im Jahr Steuereinnahmen bringt – abzuschaffen.

Auch wenn über eine Abschaffung diskutiert werde: „… jene Leistungen und Hilfestellungen, die man mit dem Geld aus einer neu geordneten Erbschaftssteuer finanzieren könnte, scheinen mir persönlich noch erstrebenswerter“, so das Staatsoberhaupt.

Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VFGH) die derzeitige Besteuerung von Grundvermögen als gleichheitswidrig bewertet, weil diese nicht nach den realen Verkehrswerten sondern den so genannten, seit Jahrzehnten unveränderten, Einheitswerten berechnet wird. Der VFGH habe keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erbschaftssteuer, heißt es.

„Es gibt gleichzeitig für viele wichtige und notwendige Aufgaben bei Bildung, Wissenschaft, Familien, Behinderten usw. zu wenig Geld“, hält Bundespräsident Fischer fest, berichtet „Die Presse“.

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