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Laien sollen pflegen dürfen

Unter diesem Titel erschien am 4. Juni 2007 ein Artikel in den Salzburger Nachrichten, in dem Behindertensprecher Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP) für eine Gesetzesänderung plädiert.

Der Abgeordnete weiß aus eigener Erfahrung, was es bedeutet, rund um die Uhr Pflege und Betreuung zu brauchen: „Die Beatmungsmaschine und die Beatmungskanüle können jederzeit verstopfen“, erzählt er in einem Interview.

„Seine Ehefrau ist darin geschult, die Kanüle abzusaugen. Die persönlichen Assistentinnen des Abgeordneten können das auch. Der Unterschied ist nur: Die Assistentinnen leisten diese Hilfsdienste im gesetzlichen Graubereich, die Ehefrau oder andere Angehörige dürfen jedoch auch hochspezialisierte pflegerische Tätigkeiten durchführen. Sie sind von den strengen Bestimmungen im Gesunden- und Krankenpflegegesetz (GUK) ausgenommen. Huainigg will nun, dass Laienhelfer Angehörigen gesetzlich gleichgestellt werden, damit mehr Pflege zu Hause möglich wird und die Angehörigen entlastet werden.“, berichten die Salzburger Nachrichten.

Nicht einmal mit einem Abgeordnetengehalt wäre es finanzierbar, eine Fachkraft, etwa eine diplomierte Krankenschwester, rund um die Uhr zu beschäftigen. „Und es wäre auch überhaupt nicht sinnvoll“, hält Huainigg fest.

Solche Laienhelfer, auf die viele behinderte Menschen angewiesen sind, sollten gesetzlich „ermächtigt werden“, die nötigen pflegerischen Handlungen durchzuführen, fordert Huainigg. Dass dies bis jetzt noch nicht geschehen ist, führt er u.a. auf den Widerstand der Gewerkschaften zurück. Er beruhigt: „Persönliche Assistenten sollen keine Berufsgruppe werden.“

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