50 Gesetze behindern behinderte Menschen

Eine Arbeitsgruppe durchforstete die österreichische Bundesrechtsordnung auf Bestimmungen, die behinderte Menschen benachteiligen. Die Nachforschungen haben einige Fälle einer Diskriminierung erbracht.

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Auch wenn dies im Bundesverfassungsgesetz festgelegt wurde, finden sich in der österreichischen Rechtsordnung immer wieder Gesetzesstellen, die behinderte Menschen benachteiligen, berichtet die Presse. Auf Initiative von Bundeskanzler Viktor Klima (SPÖ) begann eine Arbeitsgruppe Anfang 1998 den Paragraphendschungel zu durchforsten.

Nun liegt der Endbericht vor: Knapp fünfzig verschiedene Vorschriften sind darin aufgelistet, die von der Arbeitsgruppe als diskriminierend empfunden wurden. Der Arbeitsgruppe gehörten Vertreter von Behindertenverbänden, Parlamentsparteien und Ministerien an.

„Dieser Bericht ist ein wichtiger Schritt, der zur Gleichstellung behinderter Menschen führen wird“, ist sich Heinz Schneider, Generalsekretär der ÖAR, sicher. „Zwar konnte in vielen Bereichen keine Übereinstimmung darüber gefunden werden, welche Gesetzesbestimmungen für behinderte Menschen eine Diskriminierung darstellen. Dennoch ist diese Dokumentation eine gute Grundlage für weitere Verhandlungen.“

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