60 Jahre „Aktion T4“

Im Oktober 1939 ordnete Hitler die systematische Ausrottung von Menschen mit Behinderung an.

Opfer der NS-Zeit
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes

Sie wurde „Aktion T4“ genannt, nach der Adresse der Euthanasieverwaltung in Berlin: Tiergartenstraße 4. Kurze Zeit nach dem Beginn der Kinder-„Euthanasie“ wurde aufgrund einer auf den 1. September 1939 rückdatierten „Ermächtigung“ des Führers Adolf Hitler, die keinerlei Gesetzeskraft oder Legalität hatte, mit der „Euthanasie“ der erwachsenen Geisteskranken begonnen.

Im Rahmen dieser von der „Kanzlei des Führers“ organisierten Tötungsaktion wurde ein Großteil der Patienten der psychiatrischen Anstalten im Deutschen Reich in „Euthanasie“-Anstalten, u. a. nach Hartheim bei Eferding/OÖ, abtransportiert und dort mit Giftgas getötet.

Mit Hitlers Einstellungsbefehl vom 24. August 1941 kam die „Euthanasie“ jedoch keineswegs zum Erliegen. Die Kinder-„Euthanasie“ wurde weitergeführt, und in den „Euthanasie“-Anstalten wurden Häftlinge aus den Konzentrationslagern vergast. Als einzige „Euthanasie“-Anstalt blieb Hartheim bis Dezember 1944 weiter in Betrieb, unter anderem wurden dort „geisteskranke“ Ostarbeiter vergast, die keine Leistungen mehr erbringen konnten.

Zu den in Hartheim ermordeten 15.000 bis 18.000 ÖsterreicherInnen kommen also einige weitere tausend Patienten, die in den Anstalten und Heimen selbst ums Leben gebracht wurden. Das heißt, daß die Größenordnung der österreichischen „Euthanasie“-Opfer bei mindestens 20.000 bis 50.000 liegt.

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