Kärnten will nicht aus den Erfahrungen anderer Monitoringausschüsse lernen

Mit einer Novelle des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes soll in Kärnten nun ein Monitoringausschuss geschaffen werden. Doch die geplante Umsetzung sorgt für Kritik.

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Der Begutachtungsentwurf des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes wurde im März 2019 vom Land Kärnten vorgelegt. Im Abschnitt 6 sollen die Paragraphen 35 bis 40 geschaffen werden, die den Rahmen für die Umsetzung des Monitoringausschüsses regeln.

Kritische Stellungnahmen ignoriert

Grundsätzlich wird begrüßt, dass endlich auch das Land Kärnten einen ordentlichen Monitoringausschuss schaffen will.

In der Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrates wird aber darauf hingewiesen, dass die Konstruktion keine Unabhängigkeit garantiert. Um diesen Prinzipien zu entsprechen ergibt sich jedoch Änderungsbedarf am Begutachtungsentwurf, ist der Stellungnahme zu entnehmen.

Auch die Stellungnahme des ÖZIV-Landesverbandes Kärnten ist deutlich und der ÖZIV fordert daher, „dass der Begutachtungsentwurf dahingehend umgearbeitet wird, dass die vollständige Unabhängigkeit des Monitoringausschusses sichergestellt wird“.

Der ÖZIV-Landesverband Kärnten hält dazu auf seiner Homepage fest:

Neben dem Österreichischen Behindertenrat hat deshalb auch der ÖZIV Kärnten eine Stellungnahme zum geplanten Gesetzesentwurf abgeben. Ähnlich dem Modell in der Steiermark, wünschen wir uns einen vollständig unabhängigen Monitoringausschuss.

Das bedeutet: Gründung eines privaten gemeinnützigen Rechtsträgers, eine/n Mitarbeiter*in, eigene Räumlichkeiten und ein eigenes Budget.

Es folgten danach – auch im Sozialausschuss des Kärntner Landtages – rege Diskussionen. Allerdings gab es keine Änderungen bzw. Verbesserungen im Gesetzesentwurf.

„Scheinbar will man in Kärnten nicht aus den Erfahrungen anderer Monitoringausschüsse in Österreich lernen“, hält Rudolf Kravanja, Präsident des ÖZIV-Landesverbandes Kärnten, gegenüber BIZEPS fest.

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2 Kommentare

  • Wahrscheinlich haben sie sich beim OÖ. Monitoringausschuss orientiert, der ebenfalls zu vergessen ist! Mann/Frau hört und sieht nichts davon. Ein wahrlich schlechtes Beispiel.

  • Als Kärntner Anwältin für Menschen mit Behinderung möchte ich an dieser Stelle festhalten, dass auch wir im Sinne der „Pariser Prinzipien“ für einen gänzlich unabhängigen, außerhalb der Kärntner Landesverwaltung stehenden Landes-Monitoringausschuss mehrfach (Begutachtungsverfahren, Sozialausschuss, Vorgesprächen…) eingetreten sind.

    Die Gesetzesänderung (K-ChG) ist allerdings am 6.8.2019 in Kraft getreten und sieht das Gesetz nun vor, dass die Geschäftsstelle vom Landes-Monitoringausschuss der Kärntner Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung (weisungsfreie und unabhängige Ombudsstelle) zugeteilt ist. Weiters möchte ich erwähnen, dass die „Landes-Monitoring MitarbeiterIn“ (Ausschreibung wird aktuell vorbereitet) , fachlich weisungsfrei und ausschließlich dem Landes-Monitoring zur Verfügung gestellt wird.

    Für diese Tätigkeit stellt die Kärntner Landesregierung eine Teilzeitkraft (B-Planstelle und 20 Stunden Anstellung in der Woche) zur Verfügung. Darüber hinaus wird ein räumlich großzügiges, barrierefreies Büro inkl. Infrastruktur im AKL-Bürgerservice-Bereich – also außerhalb unserer Anwaltschaftsräumlichkeiten – eingerichtet. Für die weiteren Landes-Monitoringtätigkeiten (Veranstaltungen, barrierefreie Infomaterialien, Homepage….) wurden für das Jahr 2020 ein Budget in der Höhe von € 30.000.- zugesichert. Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung!

    Mit lieben Grüßen aus Kärnten, Isabella Scheiflinger