Flächendeckende Inklusive Bildung: Realität oder Wunschdenken?

In der Theorie sollten Bildungseinrichtungen und deren Angebote barrierefrei zugänglich und inklusiv sein.

Schulgebäude von außen
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Die Praxis stellt Betroffene jedoch trotz gesetzlicher Regelungen immer noch vor besondere Herausforderungen.

Geschichtlicher Abriss zur Schulbildung von behinderten Schüler*innen

Die Einführung einer allgemeinen Schulpflicht in Österreich geht auf die Schulreform von 1774 unter Maria Theresia zurück. Sonderpädagogische Klassen für „geistig behinderte“ Kinder gibt es in Österreich etwa seit 1885.

1956 wurde die Sonderschule als Schulbezeichnung für Hilfsschulen eingeführt.

1962 erfolgte eine umfassende Neuregelung. Schulpflicht für behinderte Schüler*innen im Primarbereich besteht erst seit 1993. Seit 1997 besteht auch im Sekundarbereich (Hauptschule, AHS-Unterstufe) die Möglichkeit, integrativ unterrichtet zu werden.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Inklusion im Vergleich zu Integration

Seitdem die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert wurde, werden Integration und Inklusion in der Öffentlichkeit als Synonyme angesehen, obwohl diese einen qualitativen Unterschied aufweisen. 

„Bei Integration wird eine Person in ein bestehendes System, wie zum Beispiel eine Schulklasse, eingegliedert. Diese Person muss sich dann an die Regeln und Erwartungen dieses Systems anpassen, wobei unter Umständen auf ihre Bedürfnisse Rücksicht genommen wird. Inklusion setzt beim System (zum Beispiel bei einer Schulklasse) an und gestaltet es so, dass auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von jedem eingegangen wird. Inklusion bedeutet, im Gegensatz zu Integration, dass alle Menschen in ihrer Verschiedenheit als wertvolle Mitglieder der Gemeinschaft gesehen und respektiert werden“, erläutert Martin Ladstätter

Inklusion ist also die ganzheitliche Teilhabe am öffentlichen Leben, in diesem Fall in einer Schule oder einer Universität. Die Sicherstellung dieser Teilhabe sollte durch Einführung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes gewährleistet werden.  

Barrieren können sich hier sowohl in Form des Fehlens von Brailleschrift, einer Induktiven Höranlage als auch fehlender Unterstützung bei der Mobilität äußern.

Inklusive Bildung

In letzter Zeit sorgte dieses Thema medial für Gesprächsstoff, vor allem durch die bereits in vorangehenden Artikeln erwähnte Petition für Inklusive Bildung, die am 10. Dezember 2021 einstimmig dem Unterrichtsausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen wurde.

Diese Petition ist essentiell, denn neben den baulichen Mängeln, die oft medial thematisiert werden, wird Schüler*innen und deren Angehörigen der Schulalltag auch durch andere Dinge erschwert, wie z.B. fehlendes Lehrpersonal für die Unterstützung von behinderten Schüler*innen.

Die Schulassistenz, die über einen Leistungsträger finanziert wird, kann Schüler*innen gut in ihrem Schulalltag unterstützen, ermöglicht an dieser Stelle die inklusive Teilhabe und fungiert als Alternative zum Sonderschulbesuch. Diese ist in der breiten Öffentlichkeit jedoch noch nicht so bekannt wie z.B. Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz.

Inklusive Bildung zu Pandemiezeiten

Seit Schüler*innen und Student*innen aufgrund der Pandemie teilweise im Distance Learning sind, werden diese auch vor technische Herausforderungen gestellt. Hierfür wurde von der Lebenshilfe eine digitale Lösung entwickelt, und zwar wurden „Digi Coaches“ ausgebildet, das Wissen an andere Schüler*innen mit Behinderungen weiterzugeben.

Mit „Frag Tobi “ wurde außerdem ein barrierefreier Suchmaschinen-Assistent entwickelt. Schulassistenz war zu Beginn der Pandemie besonders problematisch und auch die Frage der tatsächlich abgeleisteten Stunden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in Österreich ein großer Handlungsbedarf besteht, denn Sonderschulen und Internate für behinderte Schüler*innen haben sich etabliert, werden oft nicht kritisch hinterfragt und stellen die bequeme Lösung dar.

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Ein Kommentar

  • Frag Tobi ist ganz toll herzlichen Dank dem Team die dieses Projekt umgesetzt haben.