Arbeitsgruppe Gleichstellung

Seit 1994 trifft sich regelmäßig im BIZEPS die Arbeitsgruppe Gleichstellung um aktuelle Themen zu besprechen bzw. Strategien zur Gleichstellung behinderter Menschen zu erarbeiten.

Im Rahmen dieser Gruppe wurde am 4. November 1999 von Mag. Dieter Schindlauer (Boltzmanninstitut für Menschenrechte) der Entwurf eines Allgemeinen Anti-Diskriminierungsgesetzes vorgestellt.

Diskriminierten Gruppen von Menschen sollen durch das Abwehren von Diskriminierungen ihre Rechte gesichert werden. In der Diskussion wurde erläutert, ob dies bei behinderten Menschen – nach der neuen Verfassungsbestimmung – noch notwendig ist, und ob es nicht klüger wäre, sich für ein Gleichstellungsgesetz einzusetzen.

Ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen muß nicht nur Diskriminierungen abwehren, sondern auch Maßnahmen zur Gleichstellung vorschreiben, sowie einen detaillierten Zeitplan zur Gleichberechtigung darlegen. Weiters wird es Sanktionsmöglichkeiten enthalten müssen, damit es gesellschaftspolitische Relevanz erhält.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe waren mehrheitlich der Meinung, daß der Gedanke eines Allgemeinen Anti-Diskriminierungsgesetzes ein erstrebenswertes Ziel ist, das die Behindertenbewegung solidarisch unterstützen wird.

Trotzdem ist es besser und taktisch klüger, wenn behinderte Menschen – ähnlich den Frauen – nicht im Entwurf aufgenommen sind, da dies der Bewegung im Kampf um ein Gleichstellungsgesetz schadet.

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