Wien: Erste Änderungen

Wie mehrfach berichtet, wurde eine Arbeitsgruppe zur Durchforstung des Wr. Landesrechts auf behindertendiskriminierende Bestimmungen hin ins Leben gerufen.

Wiener Landesgesetzblatt
BIZEPS

Diese Arbeitsgruppe, bestehend aus PolitikerInnen, Betroffenen und BeamtInnen, tagt monatlich und versucht – nach Geschäftsgruppen – das Landesrecht zu durchleuchten. Am 4. Februar 2000 wurden nun einige – wenn auch weniger wesentliche – Diskriminierungen behoben.

Konkret handelt es sich dabei um folgende Bestimmungen:

  1. § 13 Wr. Behindertengesetz: Bisher wurde nur Eingliederungshilfe gewährt, wenn „voraussichtlich die Vermittlung einer angemessenen Schulbildung“ möglich war. Dieser Passus wurde gestrichen.
  2. § 46 Wr. Behindertengesetz: Die „Interessensvertretung der behinderten Menschen“ wurde reformiert.
  3. § 37 a Wr. Sozialhilfegesetz: In Zukunft wird ausdrücklich verlangt, bei der Gewährung von Leistungen aus der Sozialhilfe auf das Vorliegen einer Behinderung Bedacht zu nehmen.
  4. § 44 Wr. Krankenanstaltengesetz: Von der Einhebung eines Entgeltes ist abzusehen, wenn behinderte PatientInnen auf die „Mitbetreuung“ durch eine mitaufgenommene Begleitperson angewiesen sind.
  5. § 3 Wr. Parkometergesetz: Das Parken in Kurzparkzonen wird kostenlos, wenn behinderte Menschen mit Ausweis § 29 B StVO transportiert werden. Bisher mußte die behinderte Person selbst fahren, um nicht zahlen zu müssen.

Die Gesetzesänderungen wurden einstimmig angenommen.

LAbg. Mag. Franz Karl (ÖVP), der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, zeigte sich über diese Erfolge für behinderte Menschen begeistert, forderte aber auch die Überarbeitung weiterer Wiener Gesetze.

„Diese Änderungen wurden mittels 5-Parteien-Initiativantrag, angeregt durch die Arbeitsgruppe zur Rechtsbereinigung behindertendiskriminierender Bestimmungen, durchgesetzt, sodaß dieser Landtag auch ein gutes Beispiel für aktiven Parlamentarismus ist“, erklärte Abgeordneter Karl.

Als besonders dringlich bezeichnete Abg. Jutta Sander (GRÜNE) weiters die Änderung der Wr. Gemeindewahlordnung. Es könne nicht sein, daß behinderten Menschen nur wenige Wahllokale zur Verfügung stehen. Jedes Wahllokal müsse einen behindertengerechten Zugang haben. Außerdem sei für blinde Menschen eine geheime Wahl so gut wie unmöglich, da es keine Wahlschablonen gibt. Weiters kritisierte sie auch Wiens Bauordnung und die Unzugänglichkeit der öffentlichen Gebäude.

Die Wiener Linien schreiben für RollstuhlfahrerInnen noch immer verpflichtend die Mitnahme einer Begleitperson vor. „Diese Beispiele könnte man stundenlang fortsetzen“, so Sander, die sich eine rasche Änderung von behindernden Paragraphen wünscht.

LAbg. Brigitte Schwarz-Klement (FPÖ) kritisierte ebenfalls die Wiener Bauordnung. Auch die Fahrtendienste für behinderte Menschen funktionieren nicht nach Wunsch. Es sei traurig, daß im Jahr 2000 in Wien behinderte Menschen noch immer nicht integriert werden, so die Abgeordnete.

LAbg. Helga Klier (SPÖ) strich hingegen die positive Seite der Behindertenarbeit in Wien hervor. Die Bundeshauptstadt habe eine Gehörlosenambulanz eingerichtet, die Mitnahme von Blindenhunden bei Veranstaltungen und in U-Bahnen durchgesetzt, Aufzüge in U-Bahnen eingebaut und ein Blindenleitsystem verwirklicht. Es stehe außer Zweifel, daß Wien eine effiziente und gute Behindertenpolitik gemacht habe.

Zuletzt meldete sich noch LAbg. Marco Smoliner (LIF) mit einem Appell an LAbg. Schwarz-Klement zu Wort: „Jetzt sind Sie Regierungspartei und am Zug, die geforderten Verbesserungen für behinderte Menschen auch umzusetzen.“

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