Änderung im Wr. Fahrtendienst

Damit die Freizeitfahrendienst-KundInnen ihre Tagesfahrten effizienter planen können, hat die MA 12 Anfang Feber 2001 mit sofortiger Wirkung die Tagesfahrtenbegrenzung (max. 4 Fahrten pro Tag) aufgehoben.

Homepage fahrtendienste.at
BIZEPS

Laut Übereinkommen für den Freizeitfahrtendienst sind nun „auch Fahrten zum praktischen Arzt, zum Facharzt, zum Chefarzt und zum Amtsarzt erlaubt“. (ACHTUNG: Diese Regelung wurde von der MA 12 später wieder zurückgenommen.)

Lediglich Fahrten zu bewilligungspflichtigen Therapien, die vom jeweiligen Sozialversicherungsträger bzw. Krankenhilfeträger zu bewilligen sind, können nicht als Freizeitfahrten durchgeführt und daher auch nicht in Rechnung gestellt werden. Weitere Informationen beim MA 12 Fahrtendienst-KundInnen-Servicetelefon, Schiffamtsgasse 14, 1020 Wien, Tel.: 01 / 4000-85 510, Fax: 01 / 4000-99 85 510.

Anträge auf Fahrtbegleitung im Regelfahrtendienst sind zu richten an das Sachverständigenteam der MA 12. Im Ansuchen müssen Gründe genannt werden, warum eine Fahrtbegleitung notwendig erscheint.

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