„Bewegung Artikel 7“ gegründet!

Das unabhängige Personenkomitee will sich verstärkt für die Umsetzung des schon längst nötigen Behindertengleichstellungsgesetzes unter Ausschöpfung aller demokratischen Mittel einsetzen.

Jagd nach dem Recht
Krispl, Ulli

„Seit 1997 existiert in Artikel 7 Abs. 1 der Österreichischen Bundesverfassung das Staatsziel der Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen. Dieser politischen Absichtserklärung mangelt es bis heute an der konkreten politischen Umsetzung in Form eines Behindertengleichstellungsgesetzes“, so Mag. Michael Krispl (Verein Blickkontakt) als einer der Sprecher des Personenkomitees.

Obwohl sich im Nationalratswahlkampf im Herbst 2002 alle politischen Parteien für die Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes ausgesprochen haben, ist das Behindertengleichstellungsgesetz seit dem Ende des Wahlkampfes in der österreichischen politischen Diskussion kein Thema mehr gewesen; vielmehr sah man sich offenbar veranlasst, eine Diskussion rund um Sinn und Zweck des Pflegegeldes führen zu müssen.

„Wir wollen als Bewegung Artikel 7 mit gezielten Aktionen, wie etwa Demonstrationen, Kundgebungen, Presseaussendungen etc. das Behindertengleichstellungsgesetz wieder zum Thema Nummer 1 in der österreichischen Behindertenpolitik machen und damit auch Bewegung in den Umsetzungsprozess bringen“, so Mag. Krispl.

Der aktuelle Trend auf internationaler und EU-Ebene bestätigt den Kurs der „Bewegung Artikel 7“. So hat auch die UNO erst kürzlich eine Diskussion betreffend die Schaffung eines rechtsverbindlichen Instruments zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderung in Gang gesetzt. Und die Zielsetzung des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 ist eindeutig vom Gedanken der Behindertengleichstellung getragen.

„Unser erstes und vordringlichstes Ziel ist es nun, die bereits im Herbst 2002 geforderte Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Behindertengleichstellungsgesetzes im Bundeskanzleramt zu erwirken, denn es ist höchst an der Zeit, dem internationalen Trend zu folgen und das Staatsziel in Artikel 7 B-VG durch durchsetzbare Gleichstellungsrechte für behinderte Menschen umzusetzen!“, so Mag. Michael Krispl abschließend.

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