(K)ein Bericht „über die Lage der behinderten Menschen in Österreich“?

Muß wegen gekränkter Eitelkeiten der Bericht umgeschrieben werden?

Im Jahr 1992 ist das Behindertenkonzept der Bundesregierung beschlossen worden. 10 Jahre später wurde mit den Arbeiten an einem Bericht „über die Lage der behinderten Menschen in Österreich“ begonnen.

Laut Ministerratskommuniqué vom 20. Dezember 2002 wurde der Bericht beschlossen. Am 21. Jänner 2003 berichtete die Parlamentskorrespondenz darüber ausführlich.

Mit 29. Jänner 2003 datiert ein Schreiben des Bundeskanzleramtes in dem mitgeteilt wird, daß „der dem Nationalrat übermittelten Vorlage der Bundesregierung kein entsprechender Beschluss der Bundesregierung zugrunde liegt, weshalb sie als gegenstandslos zu betrachten ist“.

Mit anderen Worten: Es dauerte über ein Monat, bis das Bundeskanzleramt feststellte, daß dieser Bericht angeblich nicht beschlossen wurde.

Wenn dies nur ein Formalfehler wäre, könnte man dies schnell korrigieren indem man den Bericht im nächsten Ministerrat (wieder) beschließt.

Allein: Es handelt sich – unseren Informationen nach – nicht um einen Formalfehler. Hintergrund der Geschichte könnte sein, daß im Kapitel „2.6 Bio-Ethik“ die Kommission des Bundeskanzlers nur am Rande erwähnt wird.

Umso mehr Raum erhalten dort die Aktivitäten und Anliegen der „Ethikkommission FÜR die österr. Bundesregierung“, die sich ja bekanntermaßen deswegen gebildet hatte, weil der Bundeskanzler keine behinderten Menschen in seiner Kommission aufgenommen hatte.

Es wird interessant zu beobachten sein, ob der Bericht nun unverändert angenommen werden wird, oder ob – aus gekränkter Eitelkeit – Änderungen verordnet werden.

Über den sonstigen Inhalt des Berichtes werden wir informieren, sobald der Bericht – verändert oder nicht – vom Ministerrat (wieder) abgesegnet wurde.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich