Millionenverluste der Airlines durch nicht barrierefreie Websites!

Den Fluglinien in Großbritannien dürften Aufträge in der Höhe von 50 Millionen Pfund entgehen.

Nur fliegen ist schöner?
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Bis zu 15 % der Bevölkerung können die Vorteile einer Online Ticket Buchung (einfacherer Erhalt des Tickets als übers Reisebüro, Preisvorteile …) nicht nutzen, weil keine der von AbilityNet getesteten Webseiten der Fluggesellschaften (getestet wurden 9 Airlines, darunter British Airways, Ryanair, etc.) barrierefrei gestaltet ist.

Laut AbilityNet gibt es in Großbritannien 1.6 Millionen blinden Menschen sowie weiteren 3.4 Millionen behinderten Menschen in Großbritannien, die behinderungsbedingt barrierefreie Webseiten benötigen. Den Airlines entgehen durch ihre schlecht programmierten Webseiten Aufträge von geschätzten 50 bis 60 Millionen Pfund, errechnete AbilityNet.

Auf einer fünfstufigen Skala von 1 (Zugänglichkeit sehr schlecht) bis 5 (Zugänglichkeit sehr gut) wurde die Website der easyJet als am besten bewertet, erreichte allerdings zusammen mit British Airways und Monarch Airlines nur 2 von 5 Sternen, die übrigen 6 Fluglinien gar nur einen.

So wird etwa Menschen mit einer Sehbehinderung oder Personen, die aufgrund einer körperlichen Behinderung die Maus nur schwer oder gar nicht steuern können, der Zugang unmöglich gemacht.

Eines von vielen Beispielen für die mangelnde Zugägnlichkeit ist die Verwendung von Programmen für das Buchen der Tickets, die aber von älteren oder speziellen Browsern, wie sie sehbeinträchtigte Personen benötigen, nicht erkannt werden.

Besonders schwerwiegend sind diese Mängel bei den neuen Billigfluganbietern, bei denen Tickets überhaupt nur online gebucht werden können, wie etwa bei Ryanair.

Jedes Jahr gehen dem e-business Millionenbeträge durch die nicht barrierefreie Gestaltung ihrer Websites verloren.

„Die Zugänglichkeit für behinderte Menschen zu Dienstleistungen und Informationen im Internet ist nicht nur eine kommerzielle und moralische Pflicht,“ so Shuna Kennedy, Geschäftsführerin von AbilityNet, „sondern ab Oktober 2004, wenn die Erweiterung des britischen Behindertengleichstellungsgesetzes (Disability Discrimination Act) in Kraft tritt, wird die Zugänglichkeit von Webseiten gesetzlich vorgeschrieben“.

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