Klagsverband für Bekämpfung von Diskriminierungen in Österreich gegründet

Österreich hat noch immer nicht die EU-Richtlinien gegen Diskriminierung durch entsprechende Gesetze umgesetzt; nun soll den alltäglichen Diskriminierungen - vor allem auch von Menschen mit Behinderungen - gezielt der Kampf angesagt werden.

Flagge der Europäischen Union
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Drei Jahre hatte der EU-Mitgliedstaat Österreich, so wie alle anderen Mitgliedstaaten, Zeit, die beiden Antidiskriminierungsrichtlinien der EU – 2000/43/EG (Antirassismusrichtlinie) und 2000/78/EG (Rahmenrichtlinie für Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf) – durch innerstaatliche Gesetze entsprechend umzusetzen.

Nun ist die Umsetzungsfrist für die Antirassismusrichtlinie am 19. Juli 2003 und jene für die Rahmenrichtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf am 2. Dezember 2003 ungenützt abgelaufen. Lediglich erste Gesetzesentwürfe, wie etwa eine Novelle zum Gleichbehandlungs-, Bundesgleichbehandlungsgesetz und erst jüngst auch zum Behinderteneinstellungsgesetz wurden ausgearbeitet; mit dem Novellenentwurf zum Behinderteneinstellungsgesetz, der am 19. Jänner 2004 in Vorbegutachtung geschickt wurde, soll nun die Richtlinie 2000/78/EG für den Bereich der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen in Beschäftigung und Beruf umgesetzt werden.

Bezüglich der nicht fristgerecht umgesetzten Antirassismusrichtlinie brachte dies Österreich bereits im Dezember 2003 eine schriftliche Ermahnung durch die Kommission der EU ein und für die noch immer nicht umgesetzte Rahmenrichtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf kündigte die Sozialkommissarin der EU, Anna Diamantopoulou, anlässlich der Sitzung des Europäischen Parlaments der Menschen mit Behinderungen im November 2003 ebenfalls entsprechende Schritte der EU-Kommission an.

Doch auch wenn diese beiden Antirassismusrichtlinien in Österreich bislang gesetzlich noch nicht umgesetzt wurden, sind sie rechtlich gesehen schon jetzt nicht ohne Wirkung für diskriminierte Menschen in Österreich. Enthalten nicht umgesetzte EU-Richtlinien nämlich inhaltlich ausreichend präzisierte Rechte für den einzelnen Bürger (subjektive Rechte) und lässt sich aus der Nichtgewährung eines solchen subjektiven Rechtes ein Schaden des Betroffenen ableiten, so kann ein Schadenersatzanspruch unmittelbar aus der Bestimmung dieser Richtlinie heraus abgeleitet werden und bei den Österreichischen Behörden geltend gemacht werden.

Derartige Fälle werden wohl die ersten zielgerichteten Klageprojekte des erst im Jänner 2004 von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen gegründeten Klagsverbandes zur Bekämpfung von Diskriminierungen sein. Dem Klagsverband gehört auch der Verein BIZEPS, das Zentrum für selbstbestimmtes Leben, an. Im folgenden Audiobeitrag nimmt Martin Ladstätter (Verein BIZEPS) zu den Zielen des Klagsverbandes Stellung.

Klagsverband in Österreich gegründet
SprecherIn: Martin Ladstätter (BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben)
Audioquelle: Freak-Radio

Die EU hat im Jahr 2000 zwei Richtlinien zur Bekämpfung von Diskriminierung beschlossen. Eine allgemeine Antidiskriminierungsrichtlinie und eine für Beruf und Beschäftigung.

Österreich hat beide nicht umgesetzt. Bei der Richtlinie für Beruf und Beschäftigung behinderte Menschen sogar aus einem Erstentwurf wieder herausgestrichen und es haben sich Organisationen zusammengeschlossen und einen Klagsverband gegründet, der Diskriminierungsopfer bei Klagen unterstützen wird.

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