Kritik am Begutachtungsentwurf – Das ist ein „Kümmergesetz“

Die Presse berichtet am 13. August 2004 ausführlich über die Kritik an dem von Sozialminister Mag. Herbert Haupt (FPÖ) in Begutachtung geschickten Entwurf eines Behindertengleichstellungsgesetzes.

Gesetzestext
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Der nun in Begutachtung befindliche Entwurf eines Behindertengleichstellungsgesetzes enttäuscht. „Es steht nichts drin. Es bringt uns nichts“, sagt Theresia Haidlmayr, Nationalratsabgeordnete der Grünen. Dieses Gesetz muss man vom ersten Tag an bekämpfen.“ Der Entwurf sei zahnlos, hält sie fest.

Otto Lambauer, Mitarbeiter der Caritas Wien sieht das ähnlich: „Was da drin steht, ist wenig. Zu wenig.“ „Dass nicht einmal die Behindertensprecher eingebunden gewesen sind, zeigt, wie systematisch Betroffene hinausgedrängt worden sind“, sagt Dr. Michael Landau, Direktor der Wiener Caritas. „Was vorliegt, ist ein ,Kümmergesetz‘.“

Es gebe keine präzisen, konkret messbaren Ziele für die Barrierefreiheit, es gebe keine Sammelgesetznovelle, mit der alle Ungleichbehandlungen beseitigt würden. Landau wirft Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP) mangelnde Initiative vor. Das Behindertengleichstellungsgesetz sei „ein Stück Gesetzeslyrik ohne Präzision und ohne harte Kerne“. Nur mit einem entsprechend verbindlichen Gesetz könne die Änderung in den Köpfen beginnen. „Es geht um die Teilhabe am sozialen Leben. Es geht nicht um Mitleid. Es geht um Recht.“

„Negativ ist, dass die Gebärdensprache nicht mehr im Gesetz enthalten ist, die Unklarheit bleibt, wie bei konkurrierenden Rechtsvorschriften (etwa Behindertenrampe und Denkmalschutz) zu entscheiden ist.“ zitiert die Presse den Behindertensprecher der ÖVP, Dr. Franz-Joseph Huainigg, der aber meint der Entwurf sei ein Fortschritt zur Vorbegutachtung. Er will auch, dass die Stelle des Behindertenanwalts öffentlich ausgeschrieben, und vor allem von Behindertenorganisationen wahrgenommen werden.

„Den Vorwurf der extremen Zahnlosigkeit teile ich nicht,“ versucht Dr. Heinz Trompisch, Fachreferent im Sozialministerium den Entwurf zu verteidigen.

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