EU verstärkt Kampagne gegen Diskriminierung

Der Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich kündigt verstärkt Maßnahmen gegen Diskriminierung durch die Kampagne "Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung." an.

Karl-Georg Doutlik
Vertretung der EU-Kommission

„Gleichbehandlung ist auf europäischer Ebene schon seit Jahren zentrales Thema und besitzt für die neue Kommission eine besonders hohe Priorität“, betont DI Karl-Georg Doutlik, Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich, heute bei einem Pressegespräch in Wien und stellt dabei die Ziele der EU-Kampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“ für 2005 vor.

De EU-Kampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“ wird auch im Jahr 2005 für Gleichbehandlung und Chancengleichheit intensiv werben und hat bisher folgende medienwirksame Aktivitäten geplant:

  • Im Sommer wird die europaweite Truck Tour Kampagne in Wien den Abschluss finden. Der LKW in den EU-Farben blau-gelb soll barrierefrei zugänglich sein und für die Kampagne werben. Eine Station im Rahmen des Wien Besuchs wird die Regenbogenparade am 2. Juli 2005 sein.
  • Ebenfalls geworben wird beim Wachaumarathon am 18. September 2005 in Krems. Dort sollen sich zahlreiche Staffeln und Einzelläuferinnen und -läufer in leuchtend gelbe T-Shirts kleiden und den Lauf unter das Motto „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“ stellen. Bereits im Jahr 2004 nahmen über 2600 Menschen an derartigen Läufen in Paris, Prag, Stockholm, Brüssel, Luxemburg, uvm. teil.

Ergänzt werden die Aktionen durch ein Reihe von Sensibilisierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der österreichischen Arbeitsgruppe bestehend aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), Nichtregierungsorganisationen und den Sozialpartnern.

EU-Kommission verklagt Österreich
„Die Richtlinien 2000/43/EC und 2000/78/EC und auch die künftige europäische Verfassung legen das Prinzip der Gleichbehandlung für alle Menschen ungeachtet des Geschlechts, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung fest“ erläutert Doutlik und bedauert, dass die vollständige „Umsetzung der Richtlinien in einigen Ländern, wie auch in Österreich, leider noch nicht voll erfolgt ist“. Nicht erfasst vom Gleichbehandlungsgesetz sind in Österreich derzeit behinderte Menschen, so Doutlik, doch die Umsetzung der Richtlinien soll durch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und einer Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz erfolgen.

Wegen der fehlenden Umsetzung der Richtlinien hat die EU-Kommission Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

Projekt „Gleiche Chancen im Betrieb“
„Wir beweisen, dass Unternehmen aus allen Branchen durch Aufmerksamkeit und Wertschätzung für die Vielfalt ihrer MitarbeiterInnen, Diskriminierung vermeiden können“, erläutert Volker Frey, Koordinator der Partnerschaft „Gleiche Chancen im Betrieb„. Im Rahmen des von der Europäischen Union mitfinanzierten Projektes wurde erstmals die bestehende rassistische Diskriminierung am Wiener Arbeitsmarkt systematisch dargestellt und europäische Ansätze zu ihrer Überwindung gesammelt.

Die dabei gewonnen Erfahrungen werden am 20./21. Jänner 2005 in der Konferenz „Gleiche Chancen im Betrieb“, in einem Handbuch und im Internet veröffentlicht.

Sechs Unternehmen wurden bei der Erstellung unterstützt, die gemeinsamen Werte und Verhaltensregeln, die im Unternehmensalltag gelebt werden sollen, aufzuschreiben. In diesem „Codes of Conduct“ wird festgehalten, wie z.B. Chancengleichheit bei Stellenbesetzungen und innerbetrieblichen Aufstiegsmöglichkeiten und respektvoller Umgang miteinander auszusehen hat. Diese Vereinbarungen haben in anglo-amerikanischen Ländern eine lange Tradition und werden auch vermehrt von österreichischen Unternehmen als hilfreiche und nützliche Werkzeuge entdeckt.

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