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Die letzte Chance

In den nächsten Wochen wird von den Parlamentariern entschieden, ob behinderte Menschen in Österreich ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz erhalten werden, das seinen Namen verdient.

Nun rückt der Tag der Beschlussfassung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes näher und näher. Freude kommt – angesichts des vorliegenden Textes – aber leider keine auf.

Der lange Kampf

Vor vielen Jahren hat die Selbstbestimmt-Leben-, die Integrations- und die Gehörlosenbewegung begonnen, ein umfassendes Behinderten-Gleichstellungsgesetz zu fordern und konkrete Vorschläge darzulegen. Dieses Gesetz sollte den Alltag behinderter Menschen in Österreich spürbar verbessern und im Kampf gegen Barrieren nachhaltig unterstützen.

Lange Zeit wurden diese Anliegen von der Politik ignoriert und von den konservativen Behindertenorganisationen nicht aufgegriffen bzw. teilweise sogar abgelehnt. Erst langsam entstand ein Verständnis für Gleichstellung und die dafür benötigten Rechte für behinderte Menschen.

Die derzeitige Regierung versprach im Regierungsübereinkommen die Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes sowie die Korrektur bestehender diskriminierender Gesetzesstellen in anderen Gesetzen. Diese Zusage wurde von den Betroffenen sehr positiv aufgenommen. Weiters wurde die „Sicherstellung einer barrierefreien Nutzung bei Um- und Neubauten im gesamten öffentlichen Bereich inklusive des öffentlichen Verkehrs und der Verkehrsflächen“ angekündigt.

Leider werden die meisten Ankündigungen nicht eingehalten bzw. nur ansatzweise umgesetzt. Der in den Verhandlungen mehrfach verschlechterte Gesetzesentwurf ist nur mehr eine kleiner Teil eines großen Puzzle. Vieles – vor allem Wichtiges – fehlt nun völlig, worüber wir bereits mehrfach berichteten. Barrierefreies Bauen wird nur sehr vage vorgeschrieben und bestehende diskriminierende Gesetzesstellen bleiben weitgehend unangetastet. Die derzeitigen Verhandlungen lassen leider keine großen Hoffnungen mehr aufkommen.

Der weitere Fahrplan

Am 28. Juni 2005 könnte im Unterausschuss des Verfassungsausschusses die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) besprochen und dem Verfassungsausschuss zugewiesen werden.

Am 28. oder 29. Juni 2005 wird höchstwahrscheinlich der Verfassungsausschuss tagen und das Behinderten-Gleichstellungsgesetz besprechen und dem Plenum des Parlaments zuweisen. Dabei könnte es durchaus noch zu positiven Abänderungen des Gesetzestextes kommen; darauf hoffen wir bis zuletzt.

Eine Beschlussfassung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes und die Anerkennung der ÖGS dürfte – aus heutiger Sicht – am 6. oder 7. Juli 2005 erfolgen. Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz würde dann am 1. Jänner 2006 in Kraft treten.

Eigentlich wäre dies ein Grund zu feiern, wenn das Gesetz nicht so lieblos und lückenhaft – manches Mal nur alibihaft – erstellt worden wäre. Behinderte Menschen und deren Angehörige werden diesen Umstand aufzeigen.

Die Abgeordneten haben von den Betroffenen mehrfach Vorschläge für ein durchschlagskräftiges Gesetz erhalten. Trotzdem werden die Parlamentarier – aller Voraussicht nach – nur ein schwaches Gesetz beschließen.

Das ist leider kein Grund zur Freude, aber Realität.

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