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Klage gegen Target zugelassen

Ein Aufsehen erregender Prozess in den USA kann weitergehen. Target setzt 46 Milliarden Dollar/Jahr um. Sein Internetangebot ist aber nicht barrierefrei und somit eine Diskriminierung behinderter Kundinnen und Kunden.

Das Unternehmen Target ist ein großer US-Einzelhändler mit rund 1.300 Geschäften und einem großen Internetauftritt. Doch dieser ist nicht barrierefrei und daher haben die Blindenorganisation National Federation of the Blind (NFB) und der blinde Kalifornier Bruce Sexton Klage wegen Verletzung des US-Behindertengleichstellungsgesetz – Americans with Disabilities Act (ADA) – eingereicht.

Eine erste Anhörung fand am 23. Juli 2006 statt und bei dieser Sitzung wurden Gutachten eingebracht.

Target bestritt, dass das Internetangebot so gravierende Barrieren enthält, dass es eine Diskriminierung darstellt und argumentierte u.a. damit, dass das Internetangebot gar nicht unter das ADA fällt, weil sich dieses Gesetz nicht auf Internetangebote bezieht.

Diese Argumentationslinie erschien vielversprechend, da das ADA 1990 beschlossen wurde und damals das Internet keine Rolle gespielt hat. Bisher wurden auch keine bekannten Prozesse zum Themenbereich Internet und ADA entschieden, weil es vielfach vorab zu Vergleichen kam.

Internetangebote fallen unter ADA

Nun hat das zuständige Gericht am 7. September 2006 entschieden, dass der Fall NFB gegen Target sehr wohl in den Zuständigkeitsbereich des ADA fällt, da es sich um den Zugang zu Dienstleistungen handelt. (Eine Reihe von Berichten finden Sie hier.)

Die Klage (Northern District of California Case No. C 06-01802 MHP) wird daher weitergeführt. Erwähnenswert ist auch noch, dass die NFB auch eine Verletzung zweier weiterer Gesetze in Kalifornien (California Unruh Civil Rights Act und California Disabled Persons Act) sieht.

„Ein großer Sieg“

„Diese Gerichtsentscheidung ist ein großer Sieg für blinde Menschen im ganzen Land“, zeigt sich NFB-Präsident Dr. Marc Maurer erfreut über die Zulassung der Klage.

„Wir sind erfreut dass das Gericht erkannt hat, dass blinde Menschen gleichberechtigten Zugang zu Internetseiten von Einzelhandelsunternehmen haben müssen“, so Marc Maurer abschließend.

Noch kein Urteil

Die Freude über die Zulassung der Klage ist natürlich groß, weil damit endlich gekärt ist, dass auch Internetangebote unter das ADA fallen. Wie die Klage gegen Target konkret ausgeht ist noch ungewiss, da sowohl Kläger als auch Beklagter starke Argumente auf ihren Seiten haben.

Wie auch immer die Klage ausgehen mag, die Behindertenbewegung in den USA hat einen wichtigen Teilsieg errungen.

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