„Aktionsbündnis Persönliche Assistenz“ hält Grundsatzpunkte fest

Bei einer Sitzung des "Aktionsbündnisses Persönliche Assistenz" am 8. November 2007 wurde ein Positionspapier mit dem schlichten Namen "Persönliche Assistenz" verabschiedet.

Gemeinsam etwas schaffen
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Der Text wurde von den Anwesenden einstimmig beschlossen und hält die Grundsätze von Persönlicher Assistenz und die daraus resultierenden Forderungen klar und knapp fest. Hier der gesamte Text:

Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz ist ein geeignetes Instrument, welches die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen in der Gesellschaft ermöglicht.

Bund, Länder und Gemeinden haben sich mit der Aufnahme der Verfassungsbestimmung

Artikel 7:
(1) „Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“

selbst verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen mit geeigneten Instrumenten durchzusetzen.

Mit der Finanzierung der Persönlichen Assistenz setzen der Bund und das Land Wien verfassungsrechtliche Bestimmungen um!

Unser Ziel:

  • Rechtsanspruch auf „Persönliche Assistenz“
  • Verankert auf Länderebene, (eingebettet in eine bundeseinheitliche Regelung (15 a Vereinbarung)

Die Leistung Persönliche Assistenz muss:

  • einkommens- und vermögensunabhängig sein
  • jedem behinderten Mensch, der sie braucht und will, zugänglich sein.
  • Bedarfsgerecht gewährleistet werden – keine Pauschalfinanzierung mit Deckelung
  • Die Wahlfreiheit der Organisationsform muss durch die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel gewährleistet sein.
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