2 Jahre Behindertenanwaltschaft

Unter diesem Titel fand am 28. Dezember 2007 in Wien eine Pressekonferenz mit dem Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag. Herbert Haupt, statt.

Herbert Haupt
BIZEPS

Seit dem 1. Jänner 2006 ist Haupt nun Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt). Er wurde auf vier Jahre bestellt und zog im Rahmen dieser Pressekonferenz zur Halbzeit seiner Tätigkeit eine „Zwischenbilanz“. (Die erste Bilanz zog er am 29. Dezember 2006.)

Seine Aufgabe ist – laut Gesetz – die „Beratung und Unterstützung von Personen, die sich diskriminiert fühlen“.

„Die bei der Behindertenanwaltschaft angesprochenen Themen sind äußerst vielfältig und berühren fast alle Lebensbereiche von Menschen mit Behinderungen“, hält er in den Presseunterlagen fest und zählt Beispiele auf. Es gebe Diskriminierungen auf Grund einer Behinderung in der Arbeitswelt, aber auch in den Bereichen Verkehr, Wohnen, Gesundheit, Fremdenverkehr, Kultur- und Freizeit, Medien, Bildung, (Neue) Medien.

Anregungen

Auf Grund der zweijährigen Tätigkeit gibt er auch Anregungen für die Politik. Neben allgemeinen Anmerkungen – wie beispielsweise einem Pflichtfach „behindertengerechtes / barrierefreies Bauen“ für Studierende der Studienrichtungen „Hochbau und Technologie“ und „Architektur und Raumplanung“ gibt er auch handfeste Verbesserungsvorschläge zu den geltenden Gleichstellungsregelungen des Bundes.

Kostentragung bei Klagsverfahren

„Die Praxis zeigt, dass vor einer Klagsführung viele Menschen mit Behinderung zurück schrecken, da das damit verbundene Prozesskostenrisiko als zu hoch eingeschätzt wird“, hält er fest und schlägt vor: „Es wäre überlegenswert, ob seitens der Öffentlichen Hand (BMSK – Konsumentenschutz) eine Kostenübernahmsverpflichtung abgegeben werden kann oder ob eine Vorgangsweise analog zur Klagsführung nach dem Pflegegeldgesetz angestrebt werden soll.“

Klagsmöglichkeit auf Unterlassung

Er erinnert auch an „die im seinerzeitigen Gesetzesentwurf erhobene Forderung des Sozialministeriums auf Klagsführung auf Unterlassung diskriminierender Tatbestände“ und hält diese für „durchaus sinnvoll“ , da „nur so eine tatsächliche Beseitigung diskriminierender Tatbestände möglich ist“. Es wird daher vom Behindertenanwalt eine solche Klagsführung eingefordert, hält er fest.

Versicherungsschutz

Behinderte Menschen werden immer wieder von Versicherungsleistungen ausgeschlossen. „Nach den aktuellen Allgemeinen Versicherungsvertragsbedingungen ist eine Versicherung von Menschen mit einem bestimmten Grad der Behinderung (in der Regel über 75%) oder Anfallskrankheiten bzw. schweren psychischen Krankheiten in der Personenversicherung (Haftpflicht-, Krankenzusatz-, Lebensversicherung) nicht zulässig“, gibt Haupt bekannt und meint, dass dies ein eindeutig diskriminierender Tatbestand behinderten Menschen gegenüber zu sein scheint.

Barrierefreie Internetseiten

Ab 1. Jänner 2008 müssen – laut E- Government- Gesetz – alle Internetseiten von öffentlichen Einrichtungen barrierefrei sein, weist Haupt auf die Übergangsfrist hin und fordert baldigste Umsetzung, da auch Websites von Gemeinden davon betroffen sind.

Pflege

Auch zum aktuellen Thema „Pflege“ nimmt er Stellung: „Neben der Valorisierung des Pflegegeldes tritt der Behindertenanwalt vehement für eine Verlängerung der Amnestie in Bezug auf die Legalisierung der ’24 Stunden-Betreuung‘ ein“, ist der Presseunterlage zu entnehmen. „Eine für die Betroffenen zufrieden stellende und einheitlich bundesweite Regelung ist von den Verantwortlichen zu schaffen. Auch forderte er eine ‚Grundsicherung‘ für behinderte Menschen“, berichtete der Standard.

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