Gewerkschaft und einige Hilfsorganisationen gegen Veränderungen

Die in einem Gesetzesentwurf vorgesehene Festschreibung von Kompetenzen für Persönliche Assistenz und Personenbetreuer durch Gesundheitsminister Kdolsky stößt teilweise auf erbitterten Widerstand; teils auf Zustimmung.

Selbstbestimmt Leben
Resel, Mag. Werner

„Entsetzt“ zeigt sich der Vorsitzende der Bundesvertretung Gesundheits- und Sozialberufe in der GÖD, Johann Hable, in einer Presseaussendung und sieht gar ein „Berufsverbot“ für diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal.

Gewerkschaft droht

Hable möchte die gesetzliche Festschreibung von Kompetenzen unter allen Umständen verhindern und droht: „Sollte auf unsere Forderungen nicht eingegangen werden, sind wir gezwungen, gewerkschaftliche Maßnahmen zu ergreifen.“

„Die Gewerkschaft vida kann sich eine Ausweitung der Kompetenzen auf die Assistenz bei Körperpflege und Nahrungsaufnahme vorstellen“, sagt der stellvertretende vida-Vorsitzende Willibald Steinkellner. Bei jeder weiteren Kompetenzausweitung muss man das Gesetzesvorhaben der Gesundheitsministerin wohl als Anleitung zur gefährlichen Pflege bezeichnen, hält man weiters fest.

„Das Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegegesetz soll einen Kahlschlag in der fachkompetenten Pflege erfahren“, meint auch der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband.

Samariterbund sieht Gefahr

„Die erweiterten Befugnisse für Laien bedeuten nicht nur eine Gefahr für die betreuten Menschen“, hält Franz Schnab, Präsident des Samariterbundes, fest und leht diese daher „kategorisch ab“. Er geht sogar noch weiter und fordert: „Pflegebedürftige und deren Angehörige sollten künftig keine Geld-, sondern tatsächliche Sachleistungen (keine Gutscheine) in Form von Pflege und Betreuung erhalten.“

Caritas: Derzeit oft im Graubereich

Die Caritas meint dagegen, dass die „derzeitige Regelung an der Realität der Menschen vorbei geht“. „Es geht nicht darum, qualifizierten Pflegekräften ihre Kompetenzen streitig zu machen. Es geht darum die derzeit oft im Graubereich durchgeführten Tätigkeiten durch gute Einweisung und laufende Kontrolle der BetreuerInnen auch im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung auf legalem und qualitätsgesichertem Weg zu gewährleisten“, so Caritasdirektor Michael Landau.

Diesen Punkt greift auch ÖVP-Behindertensprecher Huainigg auf, wenn er sich auf Kritik von Gewerkschaftsfrauen bezieht und folgenden Umstand aufzeigt: „Mit der neuen Regelung müssten die Betreuungskräfte – und das sind fast ausschließlich Frauen – nicht mehr im rechtsfreien Raum arbeiten. Man holt sie damit aus der Illegalität.“

Hofer: Es könne nicht sein …

Die im Gesetzesentwurf von Bundesministerin Kdolsky vorgesehene Ausweitung der Kompetenzen von Betreuern wird von Hofer begrüßt. Es könne nicht sein, so der freiheitliche Behindertensprecher, dass ein Betreuer zwar kochen darf, es ihm aber untersagt bleibt, das Essen zu verabreichen.

Haftungsfragen

„Letztlich geht es aber auch darum, Haftungsfragen klar zu regeln, um einerseits Pflegebedürftige, andererseits deren Betreuer sowie Ärzte und diplomierte Pflegekräfte zu schützen“, ergänzt Dr. Robert Brandstetter, Bundesgeschäftsführer der Johanniter-Unfall-Hilfe.

Kenn die Gewerkschaft die Lebenssituation?

Auf die Kritik von ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer reagiert der ÖVP-Behindertensprecher Dr. Franz-Joseph Huainigg mit einem Angebot: „Wenn Herr Hundstorfer die negativen Auswirkungen für alle Beteiligten kritisiert, sollte er sich auch mit der Lebenssituation behinderter Menschen auseinandersetzen.“

Statt sachlich reagierte der ÖGB-Präsident beleidigt, in dem er – ohne auf die Sache einzugehen – in einer Aussendung meinte: „Wir kennen die Lebensrealität!

Behindertenorganisationen für Änderung

Durchweg positiv waren die bisherigen Reaktionen aus der Behindertenbewegung, die die geplanten Änderungen begrüßten. Die ÖAR hinterfragte, wen die Gewerkschaft eigentlich vertritt. BIZEPS begrüßte die Verbesserungen und hielt deren Notwendigkeit fest.

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