Spanien: Enttäuschendes Ergebnis einer Klage

Drei gehörlosen Personen wurde im Februar 2004 von einer spanischen Fluglinie die Mitreise verweigert. Begründung: Sie müssten aus Sicherheitsgründen in Begleitung hörender Personen reisen. Es wurde Klage eingereicht.

1 Euro Münze
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Am 20. Februar 2004 wurde den drei gehörlosen Spaniern untersagt, in ein Flugzeug nach Madrid einzusteigen. Die Fluglinie Air Nostrum führte im Auftrag der spanischen Fluglinie Iberia diesen Flug durch.

Begründet wurde diese Untersagung – so ein Bericht von „El Pais“ (übersetzt von Taubenschlag) – damit, dass „eine Begleitung aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist, wenn zwei oder mehr Personen mit eingeschränkter Mobilität reisen.“

Klage wegen Diskriminierung eingereicht

Es wurde aufgrund dieser Diskriminierung und mit Unterstützung des Gehörlosenverbandes von Melilla (ASOME) und Cermi, einer Organisation die behinderte Bürgerinnen und Bürger vertritt, im Jahr 2004 Klage eingebracht. (Siehe auch Bericht in Gebärdenwelt.)

Spanien hatte im Jahr 2003 ein Gleichstellungsgesetz beschlossen und daher hoffte man auf eine gerichtliche Klarstellung. „Es ist eine Diskriminierung“, hielt damals Roberto Suarez, Präsident des Jugendreferats der Nationalen Gehörlosenvereinigung (CNSE), fest.

Nach einem langjährigen Rechtsstreit liegt nun ein Ergebnis vor, berichten Cermi am 1. Juni 2009 und andere Quellen übereinstimmend. Die gehörlosen Personen erhielten zwar inhaltlich Recht, aber nur eine symbolische Entschädigung von einem Euro. So gesehen, ist das Ergebnis der Klage sehr enttäuschend.

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