Linz: Beförderungsbedingungen

Es kann doch nicht so sein, daß erwachsene behinderte Menschen Kleinkindern gleichgestellt werden.

Tafel mit dem Aufdruck Linz
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Die Selbstbestimmt-Leben-Initiative Linz mußte mit Bedauern im neu erschienenen Fahrplan 1997/98 der Linzer ESG feststellen, daß RollstuhlfahrerInnen – wie bisher – verpflichtet sind, bei Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels eine Begleitperson mitzunehmen. Ansonsten sind sie vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Dieser Zustand stellt eine eindeutige Diskriminierung einer Reihe behinderter Menschen dar!!! Da diese Beförderungsbestimmung einem Bundesgesetz entspringt, werden die Selbstbestimmt-Leben-Initiativen Österreichs gemeinsam Verkehrsminister Einem (SPÖ) auf diesen Mißstand aufmerksam machen und ihn – wenn nötig – an die guten Vorsätze der Regierung in Sachen Nichtdiskriminierung behinderter Menschen erinnern.

Es kann doch nicht so sein, daß erwachsene behinderte Menschen Kleinkindern gleichgestellt werden, nur weil Verkehrsunternehmen und/oder deren Geldgeber es bisher verabsäumt haben, die öffentlichen Verkehrsmittel behindertentauglich zu machen!

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