Koalitionseinigung über 100 Milliarden Paket

In den Koalitionsverhandlungen haben sich am 5. Feber 1996 SPÖ und ÖVP auf ein 100 Milliarden Schilling Paket zur Sanierung des Budgets geeinigt.

Der Vorschlag für das Konsolidierungsprogramm des Bundes für die Jahre 1996-1999 im Wortlaut (auszugsweise):

Pflegegeld

Reformen beim Pflegegeld (Entfall der Anpassung, Entfall bei Spitalsaufenthalt ab dem 2. Tag, Anrechnung auf Körperbehindertenfreibetrag). Diese Maßnahmen führen zu einer Einsparung von rund 1,9 Milliarden Schilling.

Pensionsversicherung

  • Strengere Definition des Berufsschutzes und der Berufsunfähigkeit bei allen Pensionssystemen
  • Einführung von Selbstbehalten bei Kuren und Rehabilitation
  • Ruhens- bzw. Anrechnungsbestimmungen bei Mehrfachpensionen und bei Zusammentreffen von Pension und Erwerbseinkommen für alle Pensionssysteme

Kein Freibetrag für Pflegegeldbezieher – Standard, 5.2.96

Behinderte sollen Steuervorteile verlieren: Sozialpartner und Regierung überlegen, Pflegegeldbezieher künftig stärker zur Steuerkasse zu bitten.

Dies ließ Arbeiterkammer Präsidentin Lore Hostasch im Gespräch mit dem Standard durchblicken. Zudem wird überprüft, ob die für die Höhe des Pflegegeldes ausschlaggebende Zahl der Pflegestunden „tatsächlich der Praxis“ entsprechen.

Derzeit können körperbehinderte Menschen monatlich von ihrer Steuerbasis einen Freibetrag abziehen und zahlen damit etwas weniger Steuern. Dieser Freibetrag, der je nach Behinderung zwischen 83 bis 832 öS pro Monat schwankt, könnte nun im Zuge der Budgetverhandlungen fallen.

Alle sollen schreien – Profil 6/96

Das Spar- und Steuerpaket wird die Durchschnittsfamilie 20.000, Spitzenverdiener bis zu 40.000 Schilling kosten. Eine riesige Protestwelle ist eingerechnet. Bei Frühpensionierungen wegen „geminderter Erwerbsfähigkeit“ waren zehn Beitragsjahre während der letzten 20 Jahre nötig. In Zukunft müssen mindestens 20 Berufsjahre während der vergangenen 30 Jahre vorliegen.

Grundsätzlich werden Leistungen wie Familienbeihilfen oder Pflegeversicherung in den kommenden Jahren nicht valorisiert.

Real bedeutet das einen Verlust. Das Pflegegeld wird bei Spitalsaufenthalt der Bezieher gestrichen, ebenso der Steuerfreibetrag für Pflegefälle. Nur bei detailliertem Nachweis erhöhter Aufwendungen werden diese zum Absetzposten.

Was ändert sich noch – Standard, 6.2.96

Bei der Berufsunfähigkeitspension wird zudem eine Verringerung des Berufsschutzes überlegt. Der Behinderte könnte damit gezwungen werden, auch einen Job außerhalb seines derzeitgen Berufsfeldes anzunehmen.

Bei den Pensionen und bei neuen Pflegegeldfällen soll das Geld generell nicht mehr monatlich im voraus, sondern im nachhinein überwiesen werden.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich