Was macht eigentlich der unabhängige Monitoringausschuss?

Österreich hat sich zur Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Aber wird die auch eingehalten? Um dies zu überwachen, musste auch ein unabhängiger Monitoringausschuss gebildet werden.

UNO-Flagge mit angedeutetem Gesetzestext
BIZEPS

Der Monitoringausschuss – der aus Menschenrechtsexpertinnen und -experten besteht, kann unter anderem Beschwerden über Konventionsverletzungen bearbeiten, Stellungnahmen zu Gesetzen und Gesetzesentwürfen abgeben, sowie zur grundsätzlichen Einhaltung der Konvention durch den Bund Stellung nehmen.

Am 27. Oktober 2009 hält der Monitoringausschuss seine erste öffentliche Sitzung ab, zu der alle Interessierten eingeladen sind.

„Partizipation ist ein menschenrechtliches Grundprinzip,“ so die Vorsitzende des Monitoringausschusses, Mag. Marianne Schulze, „deshalb ist es wichtig, dass der Ausschuss regelmäßig mit der Zivilgesellschaft, vor allem mit Menschen mit Behinderungen und deren Vertretungsorganisationen zusammentrifft.“ Die erste Sitzung soll dazu dienen, die Arbeit und die Möglichkeiten des Ausschusses kennen zu lernen.

Ort

Die öffentliche Sitzung des unabhängigen Monitoringausschusses findet am 27. Oktober 2009 von 9.30 bis 12.30 Uhr im Regierungsgebäude (Sozialministerium), 1. Stock Saal II, Stubenring 1, 1010 Wien, statt.

Das Sozialministerium ersucht, aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen im Ministerium, um Mitnahme eines gültigen Personalausweises.

Anmeldung

Die Sitzung wird barrierefrei gestaltet sein: stufenfreie Zugänglichkeit, Gebärdensprachdolmetschung, Induktionsschleife.

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