UNO-Deklaration und Aktion Mensch!

Wenn wir von einer UNO-Deklaration hören, ist dies meist eine Stellungnahme gegen etwas. Doch es gibt auch Deklarationen, die den gemeinsamen Willen für etwas ausdrücken.

Punkt 13: „Behinderte, ihre Familien und die Gemeinschaften, in denen sie leben, sollen mit allen geeigneten Mitteln eingehend über die in dieser Deklaration enthaltenen Rechte unterrichtet werden.“ Warum nicht zu intensiv unterrichtet wird, weis man, wenn man die übrigen Punkte kennt.

Punkt 1: „Behinderte im Sinne dieser Erklärung sind alle Personen, die aufgrund einer angeborenen oder erworbene Schädigung körperlicher oder geistiger Art nicht in der Lage sind, sich voll oder teilweise aus eigener Kraft wie ein Nichtbehinderter, die entsprechende Stellung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu sichern.“

Zuerst könnte man glauben, dass ist genau die österreichische Haltung, aber dann kommt: Punkt 2: „.. Diese Rechte sollen allen Behinderten gewährt werden, ohne jede Ausnahme und ohne Unterscheidung oder Diskriminierung …“ Spätestens jetzt müssten sich der Gesetzgeber fragen: Ist eine Unterscheidung in Arbeitsunfälle, Sportunfälle, Behinderungen von Geburt an usw. nicht eine Unterscheidung?

Auch einen Ansatz der „selbstbestimmt leben Bewegung“ kann man in der Deklaration finden: Punkt 3: „Behinderte Menschen haben das unveräußerliche Recht auf Achtung ihrer Menschenwürde …, womit primär und insbesondere das Recht auf ein angemessenes Leben gemeint ist, das normal und sinnerfüllt … sein soll.“

Was, außer ein bedarfsgerechtes Pflegegeld, ist damit gemeint? Punkt 5: „Behinderte Menschen haben Anspruch auf Massnahmen, die ihnen dazu verhelfen, zu größtmöglicher Selbständigkeit zu gelangen.“

Der Integrationsgedanke kommt klar hervor: Punkt 6: „Behinderte Menschen haben Anspruch auf … Hilfe, Beratung, arbeitsvermittelnde und andere Dienste, die es ihnen ermöglichen, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten maximal zu entwickeln und den Prozess ihrer sozialen Eingliederung oder Wiedereingliederung zu beschleunigen.“

Was sagt die Deklaration zu Heimen: Punkt 9: „Behinderte Menschen haben das Recht, mit ihren Familien oder Pflegeeltern zu leben … Kein behinderter Mensch darf hinsichtlich seiner Unterbringung einer anderen Behandlung ausgesetzt werden als der, die seinen Zustand erfordert oder die für eine Besserung dieses Zustandes erforderlich ist.“

Also möglichst kein Heim, nur wenn der Aufenthalt eines behinderten Menschen in einer Spezialeinrichtung unerlässlich ist, müssen die Umgebung und die Lebensbedingungen dort weitgehendst denen entsprechen, unter denen ein nichtbehinderter Mensch ihres oder seines Alters leben würde.

Die Aktion Mensch will „das Bewusstsein der ÖsterreicherInnen positiv verändern, um sie für die Anliegen und Bedürfnisse behinderter Menschen aufzuschließen.“ Leider ist das Jahre nach der UNO-Deklaration und nach dem Jahrzehnt der Behinderten noch nötig.

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