Gerichtsverfahren wegen „Fahrlässiger Verletzung der Freiheit“

Am 25. März 2009 wurde ein lernbehinderter 21-jähriger Mann festgenommen und acht Tage in Schubhaft gehalten. Nun wurde in Wien der Prozess wegen "Fahrlässiger Verletzung der Freiheit" eröffnet.

Bezirksgericht
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Wie im Vorjahr mehrfach berichtet, wurde am 25. März 2009 ein lernbehinderter, 21-Jähriger, aus dem Sudan stammender Österreicher festgenommen und acht Tage in Schubhaft gehalten, deckte die Wiener Zeitung auf. Für Amnesty International war dies „Institutioneller Rassismus„.

Seine Eltern suchten ihn verzweifelt und der Vater machte am 26. März 2009 „eine Vermisstenanzeige mit genauer Personenbeschreibung“. Doch das half alles nichts. Es ist nur einer Intervention einer Mitarbeiterin der MA 17 zu verdanken, dass der junge Mann mit Lernschwierigkeiten nicht in den Sudan abgeschoben wurde.

Das Innenministerium verwies im Vorjahr im Zusammenhang mit den Vorwürfen auf die Bundespolizeidirektion Wien, berichtet der Standard.

Strafanzeige wurde eingebracht

Bei der Staatsanwaltschaft Wien wurde eine Strafanzeige gegen „unbekannte Justizbeamte und Polizisten“ wegen „Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung, willkürlicher Einschränkung der Rechte und Rassismus eingebracht“, informierte im Vorjahr die Presse.

Der Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag. Herbert Haupt, forderte Innenministerin Maria Fekter auf, „die skandalöse Vorgangsweise der Fremdenpolizei lückenlos aufzuklären“.

Prozess im April 2010 eröffnet

Am 8. April 2010 wurde nun nach einem Bericht des Standard im Bezirksgericht Wien-Josefstadt der „Prozess gegen drei Polizisten – zwei männliche und eine Beamtin – eröffnet“. Den Angeklagten wird „Fahrlässige Verletzung der Freiheit“ (§ 303 StGB) vorgeworfen. Sie bekannten sich „nicht schuldig“. „Ich hab‘ den Häftling abgeliefert. Was dann weiter im Anhaltezentrum passiert, hab‘ ich nicht gefragt“, gab einer der Beamten – laut Standard-Bericht – an.

Treffend fasste ein Kommentarschreiber die Situation zusammen: „Das Schlimmste ist, dass in diesem Fall nicht mal böse Absicht einzelner Beamter hinter der Aktion stecken dürfte – sondern nur Inkompetenz, Vorurteile, Faulheit, Menschenverachtung, Desinteresse und Dummheit.“

Die Verhandlung wurde zur Ladung weiterer Zeugen auf unbestimmte Zeit vertagt, hält der Standard abschließend fest.

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