Parlament: Kleine Änderung im Behindertengleichstellungsgesetz geplant

Sozialausschuss stimmt für Sozialrechts-Änderungsgesetz 2010. Geändert werden damit eine Reihe von Gesetzesstellen; auch im Behindertengleichstellungsgesetz.

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In der Sitzung vom 30. Juni 2010 wurde einstimmig im Sozialausschuss des Parlaments das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2010 – SRÄG 2010 angenommen.

Dieser Gesetzesvorschlag enthält eine Reihe von Gesetzesänderungen.

Auch Änderung des BGStG

Eine davon betrifft das Bundes‑Behindertengleichstellungsgesetzes – BGStG § 2 (Geltungsbereich) und § 19 (In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen).

Hatte es bisher in § 2 Abs 1 geheißen: „Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten für die Verwaltung des Bundes einschließlich dessen Tätigkeit als Träger von Privatrechten“, so soll dies laut der den Abgeordneten vorgelegten Textgegenüberstellung nun lauten „Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten für die Verwaltung des Bundes einschließlich der von ihm zu beaufsichtigenden Selbstverwaltung und einschließlich dessen Tätigkeit als Träger von Privatrechten.“

Als Begründung der vorgeschlagenen Änderung ist den parlamentarischen Materialien zu entnehmen: „Die Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes gelten für die Verwaltung des Bundes einschließlich dessen Tätigkeit als Träger von Privatrechten. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll auf Anregung der Volksanwaltschaft ausdrücklich klargestellt werden, dass der einschlägige Diskriminierungsschutz auch den Bereich der unter Bundesaufsicht stehenden Selbstverwaltung umfasst.“

Damit das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2010 in Kraft tritt, ist noch ein Beschluss im Plenum des Parlaments notwendig.

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