Bundesregierung: Doch kein Einspruch gegen Regress in der Steiermark

Groß war die Aufregung als bekannt wurde, dass das Land Steiermark im Rahmen der Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung einen Regress einführen will.

Tafel mit dem Aufdruck Steiermark
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„Bei der Umsetzung der bedarforientierten Mindestsicherung in der Steiermark wurde im § 17 Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz – laut ORF – festgelegt, dass Eltern, Großeltern und Kinder der Anspruchsberechtigten zur Kasse gebeten werden können“, informierten wir Ende 2010.

Der steirische Landtag hat vor kurzem das Gesetz beschlossen, „obwohl sich das Land vertraglich gegenüber dem Bund verpflichtet hat, auf den Angehörigen-Regress künftig zu verzichten“, berichtete damals die Wiener Zeitung.

Sozialminister Hundstorfer: Plant Einspruch

„Das ist sozialpolitische Steinzeit. Der Rückgriff auf Geld von Verwandten ist nicht hinnehmbar. Das ist klar vertragswidrig“, meinte damals der Sozialsprecher der Grünen, Karl Öllinger, und der Sozialminister kündigte an, das Landesgesetz prüfen zu lassen.

Sozialminister Hundstorfer: Einspruch erheben

Mitte Jänner 2011 wurde bekannt, dass der Sozialminister plant, einen Einspruch zu erheben. Er sei gerade dabei, „Einspruch zu erheben„, sagte der Sozialminister am Rande des Ministerrats.

„Es ist wichtig, der Aushöhlung der Mindestsicherung schnell und entschieden entgegenzutreten“, so Öllinger. „Immerhin haben alle Bundesländer einen Vertrag unterschrieben, an den sie sich jetzt auch halten müssen.“

Doch kein Einspruch der Regierung

„Das steirische Mindestsicherungsgesetz kann in Kraft treten, auch wenn sich der Landtag entgegen der Bund/Länder-Vereinbarung zur Einführung eines Angehörigen-Regress entschlossen hat“, berichtet die Kleine Zeitung am 31. Jänner 2011.

Die Regierung wird laut Bericht keinen Einspruch erheben und damit wird sich die Handhabung der bedarfsorientierten Mindestsicherung noch stärker von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

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