Entmündigt III – Aufforderung zum Missbrauch

"Nein, nicht alle Sachwalter sind kriminell, schlampig oder desinteressiert an ihren KlientInnen", meint Elfriede Hammerl im dritten Teil der Artikelserie zur Sachwalterschaft.

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Nach „Entmündigt – so schnell kann’s gehen“ und „Entmündigt II – Wo liegt meine Lesebrille?“ geht Elfriede Hammer im dritten Teil auf die Bezahlung der Sachwalter ein.

Bezahlt werden Sachwalter bei Anwälten und Notaren aus dem Einkommen und Vermögen der besachwalteten Personen, informiert sie im Artikel und führt aus: „Seinen Einkünften dient es daher, wenn er seine Schützlinge möglichst knapp hält und am Geldausgeben hindert. Die Uneigennützigkeit eines solchen Sachwalters wird also auf eine unter Umständen harte Probe gestellt. Kritiker sagen, diese Regelung sei geradezu eine Aufforderung zum Missbrauch.“

Beschwerden häufen sich

Auch wenn „nicht alle Sachwalter sind kriminell, schlampig oder desinteressiert“ sind – wie Hammerl einschränkt – so ist doch unübersehbar: „Die Beschwerden über derartige Vorkommnisse häufen sich bei der Volksanwaltschaft, der Patientenanwaltschaft, bei Gerichten und an allen möglichen Stellen, wo sich Verzweifelte Hilfe und Unterstützung erhoffen.“

Das Justizministerium kündigt Reformen an, berichtet Hammerl: „Angedacht ist ein Projekt, das sich unter­stützte Entscheidungsfindung nennt. Das Modell, das dabei erprobt werden soll, sieht vor, dass nicht ein einziger Mensch das Leben ­eines anderen reglementiert, sondern dass hilfsbedürftige Personen statt dessen von einem Unterstützerkreis beraten werden. Der Unterstützerkreis soll sich aus Menschen zusammensetzen, die dieser Person nahe stehen. Dieses Projekt steckt allerdings noch im Anfangsstadium.“

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