Monitoringausschuss veröffentlicht Stellungnahme: „Verwirklichung barrierefreien Wahlrechts“

Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht in Artikel 29 umfassende Barrierefreiheit vor: "die Vertragsstaaten stellen sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind".

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Monitoringausschuss

Wenige Wochen vor der Nationalratswahl hat der Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine Stellungnahme zum Thema „Verwirklichung barrierefreien Wahlrechts“ veröffentlicht.

Wahlen müssen barrierefrei werden

„Die chancengleiche Umsetzung von barrierefreien Wahlen ist nicht nur den Verpflichtungen aus der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – und jenen aus den Konventionen gegen Rassismus und über die Nicht-Diskriminierung von Frauen, sowie dem Pakt für politische Rechte – geschuldet, sondern ist die Verwirklichung des demokratiepolitischen Grundprinzips, das die österreichische Staatsform für sich in Anspruch nimmt“, hält der Ausschuss fest und setzt sich im Detail mit den „Dimensionen der Barrierefreiheit“ auseinander.

Auch wen in der Vergangenheit die eine oder andere Verbesserung im Wahlrecht schon getroffen wurde, genügt das den Anforderungen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nur ansatzweise.

Umfassender Handlungsbedarf

Der vielfach fehlenden barrierefreien Zugänge zum Wahllokal werden ebenso aufgezeigt, wie mangelnde Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in politische Entscheidungsprozessen. „Um gleich informiert an der Wahl und dem Prozess der Meinungsbildung teilnehmen zu können bedarf es Barrierefreiheit in der Kommunikation“, ist der Stellungnahme zu entnehmen und es werden als Beispiele TV-Sendungen mit ÖGS-Dolmetschung und Untertitel genannt.

Parteien werden aufgefordert ihre Angebote barrierefrei zu machen

„Die Politik und die politischen Parteien haben die Rahmenbedingungen zu schaffen, um Menschen mit Behinderungen ihre Angebote – seien dies Parteilokale, Internetangebote, Informationsmaterialen, Veranstaltungen – gleichberechtigt zugänglich zu machen. Die dafür notwendigen Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit werden derzeit noch häufig unterlassen, obwohl der Bund in Österreich beachtliche – und kürzlich nochmals deutlich erhöhte – Parteienförderung ausbezahlt“, weist der Monitoringausschuss unmissverständlich auf den Handlungsbedarf hin. Die Parteien beachten weiters das Behindertengleichsstellungsgesetz nicht ausreichend, zeigt der Monitoringausschuss uaf.

Aber auch die Selbstvertretung wird in der Stellungnahme thematisiert: „Es ist ein wichtiges Signal und ein essentieller Beitrag zur Bewusstseinsbildung, Menschen mit Behinderungen politische Ämter zu übertragen und sie an wählbarer Stelle zu KandidatInnen in Entscheidungsprozessen zu machen.“

Gesetzesänderungen notwendig

Einschlägigen Gesetzen müssen verändert werden, ist der Stellungnahme zu entnehmen. „Änderungen haben umfassend zu sein und neben den Regelungen für Nationalrats-, Landtags- und Gemeinderatswahlen auch die Wahlvorgänge von Interessensvertretungen sowie das Arbeitsrecht zu berücksichtigen.“ Die Stellungnahme zählt eine Vielzahl von notwendigen Veränderungen im Detail auf.

Ziel: Politische Teilhabe

„Politische Teilhabe und das Recht zu wählen beschränken sich daher nicht nur auf periodische Wahlen zur politischen Gesamtvertretung (Nationalrats- und Landtagswahlen) sondern auch in Prozessen von Interessensvertretungen, wie zB. Gewerkschaften, Kammern und dergleichen.“

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