Tiroler Teilhabegesetz einstimmig beschlossen

Christine Baur, Gabriele Fischer - Baur und Fischer: „Ein Meilenstein für Menschen mit Behinderungen“

Christine Baur
Land Tirol/Berger

Tirol hat ein neues Teilhabegesetz. Einstimmig wurde das Gesetz heute vom Tiroler Landtag beschlossen und tritt am 1.7.2018 in Kraft. Es ersetzt das uralte Tiroler Rehabilitationsgesetz von 1983.

In einem bisher einmaligen und ausgezeichneten Gesetzwerdungsprozess wurde die Novelle federführend von Landesrätin Christine Baur über mehrere Jahre mit Betroffenen erarbeitet. Dementsprechend groß war die Freude heute im Landtag.

„Mit dem Tiroler Teilhabegesetz setzen wir einen wichtigen Schritt in Richtung Einbindung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Ich bin glücklich, dass Tirol ein modernes Gesetz bekommt, das einbindet und nicht ausgrenzt und möchte mich herzlich bei allen bedanken, die sich eingebracht und die dieses Gesetz ermöglicht haben“, freut sich Landesrätin Christine Baur.

Die Grüne Landtagsabgeordnete Gabriele Fischer ergänzt: „Dass wir die letzte Landtagssitzung in dieser Periode mit diesem verbindenden Gesetz beschließen, das Menschen mit Behinderung zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe ermächtigt, ist ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk“, freut sie sich über die Einstimmigkeit im Landtag, die mit viel Applaus bedacht wurde.

Eckpunkte des neues Gesetzes sind die Errichtung einer Nutzer*innenvertretung, die Verankerung des persönlichen Budgets und der Peer-Beratung sowie der Grundsatz ‚mobil vor stationär“‘.​

  • Persönliches Budget: Mehr Selbstbestimmung durch das Persönliche Budget, damit Menschen selbst entscheiden können, wie sie unterstützt werden wollen.
  • Selbstbestimmung: Große Einrichtungen werden durch kleinere WGs abgelöst, damit Menschen mit Behinderung selbst bestimmen können, wo und wie sie leben wollen.
  • „mobil vor stationär“: Zur Förderung der Selbstbestimmung werden mobile Leistungen gegenüber stationären Lösungen vorgezogen.
  • Peer-Beratung: Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit Behinderung.
  • Gleichheit: Gleiche Leistungen für Menschen mit Behinderung sind gleich zu entlohnen.​
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