Absicherung bei Pflege

Für Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, wird es mit der Pensionsreform die Möglichkeit geben, sich freiwillig zu versichern, indem sie den Arbeitnehmeranteil von 10,25 Prozent zur Pensionsversicherung einzahlen.

Den Arbeitgeberanteil von 12,55 Prozent übernimmt der Staat.

Es soll zwei Einschränkungen für diese Regelung geben: Sie gilt

  • nur für pflegebedürftige Menschen ab der Stufe 5 und nur,
  • wenn die Person, die die Hilfe und Pflege leistet, den Beruf unterbricht, also nicht für bisherige Hausfrauen.

Dieses Angebot war Sozialministerin Lore Hostasch (SPÖ) ein großes Anliegen und wurde von der ÖVP (die im Gegenzug eine bessere pensionsrechtliche Absicherung der Mütter durch eine höhere Bewertung der Kindererziehung durchsetzte) unterstützt.

Aufgrund dieser zwei Einschränkungen ist sehr fraglich, wieviele der knapp 30.000 Personen diese Regelung in Anspruch nehmen können. BIZEPS fragt sich, aus welchem Grund man bei dieser Regelung die größte Gruppe, nämlich Mütter (und wenige Väter), nicht berücksichtigt. Nämlich jene, die überhaupt keinen Beruf nachgehen konnten, weil sie behinderte Kinder gepflegt und so dem Staat Millionen erspart haben.
Wir haben uns vorgenommen, hier noch eine Änderung herbeizuführen.

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