Alkohol am Steuer – auch für Rollstuhlfahrer?

Ein 49 jähriger Norweger muß sich wegen "Alkohol am Steuer" seines elektrischen Rollstuhls vor Gericht verantworten.

Flagge Norwegen
BIZEPS

Wie die Polizei jetzt mitteilte, droht dem Behinderten eine Geldstrafe von 5000 Kronen (rund 8500 Schilling) oder 15 Tage Gefängnis.

Der Mann hatte im Juni in einem Park in der Ortschaft Moss, 50 Kilometer südlich von Oslo, vier Bier getrunken. Auf dem Heimweg wurde er von der Polizei angehalten, berichtet der Muskelreport 2/94.

Vor Gericht sagte der Rollstuhlfahrer nun aus, er sei auf die Beamten zugefahren, um zu fragen, ob es in Ordnung sei, nach dem Genuß von Bier den Rollstuhl zu benutzen. „Das Ergebnis war, daß sie mich auf die Polizeiwache mitnahmen, um ein Blutprobe zu nehmen.“

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