Amnestieregelung: Akuter Handlungsbedarf

Nun ist die Diskussion um die Amnestieregelung im Pflegebereich (wieder) eröffnet. Die ÖVP und die GRÜNEN fordern eine Verlängerung; für Buchinger ist es das "falsche Signal".

Parlament
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„Die Volkspartei fordert die Verlängerung der sogenannten Amnestieregelung. Da ist akuter Handlungsbedarf“, hält die ÖVP-Abgeordnete Gertrude Aubauer im Ö1-Interview fest.

Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) entgegnete – laut ORF – , die SPÖ werde einer derartigen Verlängerung nicht zustimmen, weil es nicht notwendig und auch nicht sinnvoll sei. Er und Wirtschaftsminister Dr. Martin Bartenstein (ÖVP) hätten die Voraussetzungen für legale und leistbare Pflege geschaffen, behauptet er.

„Das ist schädlich, ein falsches Signal und führt nur zu einer Verlängerung der Illegalität“, so Buchinger gegenüber dem ORF. Er glaubt, dass die Amnestie und nicht sein verpfuschtes Fördermodell (mit viel zu geringen Förderbeträgen) zur Nicht-Beanspruchung der vom Sozialministerium erlassenen Pflegeregelung führt.

Gesetz ist Pfusch

Auch die GRÜNEN sind für eine Verlängerung. Im Ö1-Beitrag wird folgende Begründung angeführt: Das entsprechende Gesetz sei Pfusch.

Sozialausschuss

Die ÖVP hat einen diesbezüglichen Antrag eingebracht, der dem Sozialausschuss zugewiesen wird.

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0 Kommentare

  • Eigenartige Vorgehensweise! Meines Wissen ist für das Hausbetreuungsgesetz und das freie Gewerbe „Personenbetreuung“, welches im Sommer 2007 beschlossen wurde, nach wie vor ÖVP-Minister Bartenstein zuständig. Eine Verlängerung der Amnestieregelung würde die Anwendbarkeit dieses Gesetzes aber in Frage stellen.

    Wenn die ÖVP also mit seinem Gesetz unzufrieden ist, wäre es naheliegend etwaige Änderungswünsche an den BM für Wirtschaft und Arbeit zu richten. Deshalb frag ich mich: Übergeht man durch den Antrag des ÖVP-Klubs zur Verlängerung nicht auch Parteikollegen Barteinstein?

  • Glaubt Buchinger ernsthaft, dass er durch sein rigoroses Einschreiten gegen die Illegalität was machen kann? Ich glaube nicht! Solange Betreuung und Pflege noch immer keine ordentliche und zielgruppenorientierte Regelung hat, wird sich der Buchinger wie Rumpelstielzen um sein Feuerchen ärgern, aber ändern kann er nichts. Und das zeigt uns alle, dass auch die lange Hand des Gesetzes ihre Grenzen hat. Und das beweist uns, dass wir vielleicht viel stärker sind, als wir es oft von uns glauben.

    Achja, Herr Buchinger, Sie haben sich durch ihre Aktionen schon disqualifiziert und uns bewiesen, dass Sie von Ihrem Job nichts verstehen. Sie wollen unser Grundrecht kürzen unsere Eigenständigkeit rauben und uns wieder in Heimem verfrachten. Es wird ihnen nicht gelingen. Denn eines sollten auch Sie nicht vergessen: Wir sind Viele!