Ausgrenzung von Kind mit Diabetes in Montessori-Schule

Volksanwalt Fichtenbauer leitet amtswegiges Prüfverfahren ein

Volksanwalt Peter Fichtenbauer
Volksanwaltschaft

In einer Montessori-Schule ist ein an Diabetes erkrankter Bub vom Unterricht ausgeschlossen worden.

Für Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer,  zuständig  für  die  Überprüfung  der Schulverwaltung, ist dieser Umstand empörend und inakzeptabel: „Es kann nicht sein, dass es im österreichischen Bildungssystem keinen Platz für Kinder mit Diabetes gibt. Das Leben bringt für chronisch kranke Kinder ohnehin genug Beschwernisse mit sich. Unnötige Ausgrenzungen dürfen nicht toleriert werden.“  

Da es sich bei der Montessori-Schule um eine private Einrichtung handelt, kann die Volksanwaltschaft die Schule nicht direkt überprüfen. Da jedoch darüber hinaus auch der Verdacht der Diskriminierung eines Transgenderkindes publik wurde, leitet Volksanwalt Fichtenbauer ein Prüfverfahren ein, um zu erfahren, ob sich die staatliche Schulaufsicht ausreichend mit der betreffenden Schule auseinandergesetzt hat.

Auch Privatschulen, vor allem wenn sie ein Öffentlichkeitsrecht haben, unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.

Für Volksanwalt Fichtenbauer besteht über den Einzelfall hinaus ein systembedingtes Problem. Immer wieder beschweren sich Eltern chronisch kranker Kinder bei der Volksanwaltschaft über eine unangemessene, den Bedürfnissen ihrer Kinder nicht oder nur unzureichend entsprechende Behandlung in der Schule.

Meist sind die Kinder nicht mit ständigen Einschränkungen belastet und benötigen keine oder nur kleine Hilfestellungen, vor allem aber brauchen sie Verständnis für ihre Situation. Dies sollte man auch von privaten Anbietern verlangen können.

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11 Kommentare

  • Es gibt auch staatliche Schulen, welche mit Mitteln operieren, die nicht mehr zeitgemäß sind. So bietet etwa das Bundes-Blindenerziehungsinstitut „genetische Beratung“ durch die Augenärztin (Dr. Gruber) an: https://www.bbi.at/medpsych-betreuung
    Die Frage ist legitim, weshalb dies nicht medial thematisiert wird.

  • @ Günther: Ich weiß schon, warum „ich sie so angehe“. Offensichtlich können Sie nicht erkennen, welche Ungeheuerlichkeiten sie verbreiten.

    Sie sind wahrscheinlich in einer Familie und in einem Umfeld aufgewachsen, wo es selbstverständlich war und ist, dass man andere Menschen „verlacht und ausgeraubt“.

    Wenn Sie das selber nicht bemerken, dann muss man es ihnen eben sagen, immer wieder, klar und direkt! Was fällt Ihnen eigentlich ein, so etwas abzusondern!

    Man weiß aus der Geschichte, dass solche schrecklichen Äußerungen Vorstufen zu grässlichen Taten sind! D. h., sie reden wie ein Verbrecher und werden wohl bald einer sein.

  • Ein paar Informationen für die Neo-Darwinisten hier:
    1. Die Montessori-Pädagogik wurde ab 1907 für benachteiligte Kinder in den heruntergekommenen Arbeitervierteln von Rom entwickelt.
    2. Das Prinzip der Montessori-Pädagogik ist es, durch Beobachtung jedes Kindes die individuell beste Förderung zu finden. Leitsatz „Hilf mir, es selbst zu tun.“ (nachzulesen auf Wikipedia).
    3. Da dem Menschen Verstand und freier Wille gegeben ist, ist er ind er Lage sich zu entscheiden, nach welchen Prinzipien er/sie leben will. Für Ihre Entscheidung sind Sie selbst verantwortlich, nicht die Natur.

    • Mittlerweile ist die Montessori-Schule aber nur noch eine Schule für die Eliten und behinderte Personen gehören sicher nicht zur Elite.

    • @Hubert: Da haben Sie leider recht, dort wo sich die Montessori-Pädagogik auf Privatschulen beschränkt, verkommt sie zum Eliteprogramm. Glücklicherweise gibt es zahlreiche LehrerInnenin öffentlichen Schulen, die sich in diese Richtung weiterbilden und einen Teil der Methoden dort im Unterricht einsetzen. In integrativen bzw. inklusiven Klassen ist das ein großer Gewinn für alle Schülerinnen. Angesichts der ständig knapper werdenden Schulbudgets wird es aber auch immer schwieriger das notwendige Material zu kaufen.

  • @Günther: Ganz bei Trost sind Sie bestimmt nicht mehr!

  • – wenn eine Schule öffentlicher Gelder erhält und Öffentlichkeitsrecht besitzt so unterliegt sie schon jetzt meines Erachtens dem Gleichbehandlungsgebot.

    – Es ist dringend erforderlich, dass auch private Personen und Institutionen dem Gleichbehandlungsgebot unterliegen sollten. Wieso soll eine private Einrichtung diskriminieren dürfen? Worin liegt denn da der Sinn?

  • Da lebt eine Schule vor, wie man im Einklang und harmonisch schwingend mit der Natur leben kann, den bösen Gutmenschen passt es wieder nicht.
    Es ist schlicht und ergreifend nicht natürlich, dass Menschen Behinderte nicht auslachen, sie nicht ausrauben u.ä. Fairness kommt zwar auch in der Natur vor, aber eben nur dann, wenn derjenige, der Zurücktritt, am Ende einen Vorteil hat.
    Es ist also ganz normal, dass ausgegrenzt wird.
    Menschen mit spiritueller Ader haben sensible Antennen und achten unsere Mutter Erde und die Natur. Da gibts nun mal keine Gleichstellung.

    • @ Günther: Was sie da propagieren grenzt meiner Meinung nach an Verhetzung, Diskriminierung ist das alle Mal. Es ist ein Aufruf Behinderte auszulachen und auszurauben (!). Ja geht’s noch? Was sind denn sie für einer?
      Kommen Sie doch zur Besinnung! Entschuldigen Sie sich!

    • @ Martin Wolkersdorfer:
      Ich weiß nicht, welches Problem sie mit mir haben, dass sie mich jedes Mal so angehen.

      Ich schrieb nicht, dass es gemacht werden sollte. Es ist aber natürlich und wird so gehandhabt, ohne dass wirklich etwas dagegen getan werden könnte. Sch** muss man auch, vielleicht nicht mehr einfach auf die straße. Getan wirds aber und egal wie sozialverträglich, es ist und bleibt beschissen.

    • So wie ein Fluss in Richtung des Meeres fließt, muss der Mensch seiner Natur gemäß handeln.