Sonderbares ist aus Niederösterreich zu hören. Hier sollten tausende Rollstühle der Gebietskrankenkasse verkauft werden. Eine diesbezügliche Ausschreibung beschäftigte die Medien.
Im Frühjahr 2005 berichtete Freak-Radio über eine geplante Ausschreibung der NÖ-Gebietskrankenkasse (NÖGKK). Dabei sollten „über 10.000 Rollstühle“ verkauft werden, um diese dann tageweise zu mieten. Befürchtet wurde von Freak-Radio, dass den Zuschlag ein niederländisches Unternehmen bekommen könnte und nun „ein Einheitsrollstuhl für alle kommt„. „Entledigt sich die NÖ-Gebietskrankenkasse somit ihrer Verantwortung, die Versorgung betroffener Bürger mit Heilbehelfen zu gewährleisten“, fragte schon damals der Freak-Radio Redakteur Pepo Meia.
Die freiheitliche Gesundheitssprecherin Barbara Rosenkranz warnte vor Nachteilen, die diese Vorgangsweise der NÖGKK für behinderte Menschen bringen könnte.
Mehrere Medien aus dem Behindertenbereich sowie der NÖ-Kurier berichteten ausführlich über die Entwicklungen.
Auschreibung korrekt verlaufen?
Im Rahmen der Ausschreibung gab es einige überraschende Wendungen. Im September wurde von der NÖGKK eine Entscheidung getroffen, an deren Rechtsgültigkeit massive Zweifel auftauchten. „In rechtswidriger Weise hat sich die Kasse noch am selben Tag über die Entscheidung des Richtersenates hinweggesetzt!“, schrieb Freak-Radio anlässlich der Entscheidungsverkündung. Der „Rollstuhlskandal in Niederösterreich weitet sich aus“, befürchtet Freak-Radio Redakteur Meia.
Die GRÜNEN kritisierten, dass die Vorgangsweise „im klaren Widerspruch zu dem Bescheid des Bundesvergabeamtes“ steht. „Es ist daher Aufgabe der Auftragsgeberin, die Zuschlagsentscheidung zurückzunehmen und die Angebote aller Bieter auszuscheiden.“, zitieren sie aus dem Bescheid.
NÖGKK hat Vertrag schon wieder gekündigt
Als „völlig haltlos“ weist die NÖGKK die Kritik zurück. Der Zuschlag sei zu Recht erteilt worden, gibt die Krankenkasse bekannt und erwähnt weiters, dass der neu abgeschlossene Vertrag auch schon wieder durch „eine außerordentliche Kündigung gelöst“ worden sei.
„Nachträglich wurde von Seiten der NÖGKK beim Bestbieter festgestellt, dass das in seinen Geschäftsräumlichkeiten vorhandene WC nicht behindertengerecht sei – was allerdings eine Forderung in der Ausschreibung war“, gibt die NÖGKK in einer Aussendung als Kündigungsgrund an.
Diese Begründung verwundert angesichts des Millionenvertrags, der hier abgeschlossen wurde. Ob dies der wahre Grund der Kündigung war oder die NÖGKK eine sich bietende Gelegenheit zur Schadensbegrenzung gesucht hat, könnte nur eine umfassende Aufrollung aller Vorfälle bringen.
Versorgung gesichert
„Nachdem die Verträge mit den bisherigen Vertragspartnern weiter aufrecht sind, wird dieser Bereich wie bisher durch die Bandagisten in NÖ versorgt“, zerstreut die NÖGKK Befürchtungen, dass nun ein Versorgungschaos drohen könnte.