Barrierefreie Deutschprüfungen für Menschen mit Migrationshintergrund

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) hat in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten ein barrierefreies Deutschprüfungsangebot für Menschen mit Sinnes- oder motorischen Behinderungen entwickelt.

Tafel mit dem Text: Test
Gerd Altmann auf Pixabay

Damit auch Menschen ihre Deutschkenntnisse nachweisen können, die bisher aufgrund einer Seh-, Hör- oder motorischen Behinderung von der Nachweispflicht ausgenommen waren, entwickelte der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) ein barrierefreies Prüfungsangebot.

Wie auf der Internetseite des ÖIF zu lesen ist, können die barrierefreien Prüfungen bundesweit in jedem der neun ÖIF Integrationszentren absolviert werden.

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten entwickelt

Bei der Entwicklung des barrierefreien Prüfungsangebots wurde der ÖIF von Organisationen wie zum Beispiel dem Bundesblindeninstitut Wien (BBI), dem Beratungszentrum VOX oder dem Zentrum Integriert Studieren der Universität Graz unterstützt.

Barbara Levc, Leiterin des Zentrums Integriert Studieren, gibt einen Einblick in die Entwicklung:

Das Zentrum Integriert Studieren der Universität Graz hat einen Workshop mit Mitarbeiter*innen des Österreichischen Integrationsfonds durchgeführt, bei dem es vor allem um die praktische Durchführung von adaptierten Prüfungen für Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung ging.

Unter anderem wurden die technischen Hilfsmittel, die Betroffene am PC verwenden praktisch gezeigt und erklärt, wie sich die Darstellung von Bildschirminhalten über Brailledisplay, Sprachausgabe und Vergrößerung von der Standardform unterscheiden.

So wurde nachvollziehbar, warum Personen mit Sehbeeinträchtigung mehr Zeit für die Bearbeitung von Aufgaben benötigen und Textseiten sehr klar und einfach strukturiert sein müssen.

Kursangebot wird weiter ausgebaut

Aus der Internetseite des ÖIF geht hervor, dass es seit 28. Juli 2020 die Möglichkeit gibt, Deutschkurse bei Organisationen, die über ein entsprechendes Angebot verfügen, zu fördern. Auch wird das barrierefreie Prüfungsangebot laufend erweitert.  

Integrationsministerin Susanne Raab zeigt sich erfreut über das barrierefreie Prüfungsangebot: „Deutsch zu lernen ist ein Schlüssel zur Integration in Österreich. Es ist mir als Integrationsministerin ein persönliches Anliegen, dass auch Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigung sowie motorischen oder Sehbeeinträchtigungen die Möglichkeit haben, gesetzlichen Verpflichtungen zum Nachweis eines Deutschniveaus nachzukommen und Prüfungen abzulegen. Deshalb freut es mich, dass bei den Prüfungen des Österreichischen Integrationsfonds nun auf ihre jeweiligen Bedürfnisse eingegangen werden kann.“

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4 Kommentare

  • Es freut mich sehr zu lesen, dass der ÖIF nun endlich auch Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit bietet, die für sie wichtigen Deutschprüfungen zu absolvieren. Bislang musste sich ja diese Personengruppe durch ein ärztliches Attest freistellen lassen, wenn sie nicht in der Lage waren, dem Prüfungsmodus zu folgen.
    Die strengen Zeitvorgaben bei den Prüfungen sind ein Problem, dem viele Menschen aus unterschiedlichsten Gründen nicht gewachsen sind. Sie haben so oft keine Chance, ein Zertifikat zu erwerben, obwohl sie im Kurs die erforderlichen Sprachgrundlagen ordentlich gelernt und verstanden haben.
    Bislang gab es ja die Möglichkeit eines Zertifikaterwerbs nur über das ÖSD für Menschen, die dem „normalen“ Prüfungsmodus nicht folgen konnten. Ein ÖSD-Zertifikat ist im gesamten deutschsprachigen Raum anerkannt, während ein ÖIF-Zertifikat nur in Österreich gültig ist.
    Auch andere Sprachinstitute wie etwa Goethe oder Telc bieten schon lange barrierefreie Deutschprüfungen an. Der ÖIF hat hier nachgezogen, ist also keinesfalls „Trendsetter“!
    Ein Vergleich dieser barrierefreien Angebote durch die verschiedenen Deutschanbieter wäre durchaus interessant!

  • Das Bundesblindeninstitut Wien ist eine Pflichtschule, verfügt somit über keine bildungswissenschaftliche Kompetenz.
    Bedauerlich ist auch, dass das BBI kontinuierlich als Expertenpool dargestellt wird. Dies umfasst auch den Bereich der Zentralmatura.
    – Wo würde man sonst, außer im Behindertenbereich, auf die Idee kommen, Pflichtschullehrer als Experten für die Matura oder Migration heranzuziehen?
    – Wie kann eine Schule, die sich systematisch abschottet, sich gegen gesellschaftliche Entwicklungen stellt, Expertise für gesellschaftliche Fragestellungen liefern?

    • Ergänzen möchte ich auch noch, dass man im BBI nachwievor Separation von Schülern mit Muttersprache Deutsch von jenen ohne Deutsch als Muttersprache vornimmt. Häufig werden diese Schüler als „Flüchtlinge“ bezeichnet. So gibt es beispielsweise „Flüchtlinge“ aus Rumänien, einem EU-Staat.
      Das Pädagogische Konzept ist nicht Zeitgemäß. Die Einbindung dieser Institution ist somit höchst problematisch und zeigt, dass eine inklusive Gesellschaft noch weit entfernt ist.

    • Sie haben keine Ahnung. Die Experteneigenschaft besteht in der Behinderung oder darin, einen Behinderten wenigstens nach seinem Befinden gefragt zu haben, und die Ausbildung erfolgt in der Schule des Lebens. Diese Schule ist, wie jedem außer Ihnen wohlbekannt sein dürfte, die allerhärteste. In welcher sonst wartet auf Sie bei Nichtbestehen der Tod? Eben.

      Außerdem wurde hier eine Expertin namentlich genannt, die Frau Mag.Phil. Levc.

      Sie sind ja ganz grün vor Neid. Gehen Sie ein Bisschen in die Sonne um nachzureifen, Sie gelber, neidhammeliger Grünschnabel!