Laut Nationalem Aktionsplan Behinderung 2012-2020 (Strategie der Österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention) soll die "Überwachung und Begleitung des NAP eine Begleitgruppe übernehmen".

Diese Begleitgruppe soll „insbesondere auch eine Prioritätenliste für Maßnahmen des NAP sowie geeignete Indikatoren für die Messung der Fortschritte im Zusammenhang mit dem NAP erstellen“ – heißt es im Aktionsplan.
Die Einrichtung der Begleitgruppe ist die Maßnahme 1 des NAP (von 150 Maßnahmen) und wurde für heuer angekündigt.
Wen beteiligt das Sozialministerium?
Nun steht auch der Termin der konstituierenden Sitzung der Begleitgruppe fest: Am 23. Oktober wird sich die Gruppe aus Vertreterinnen und Vertretern
- Bundessozialamt
- Verbindungsstelle der Bundesländer
- Behindertenanwalt des Bundes
- Monitoringausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention
- ÖAR
- Selbstbestimmt Leben Initiative Österreich (SLIÖ)
- Bundesarbeitskammer
- Wirtschaftskammer Österreich
- Wissenschaft
mit Vertretern des BMASK (Dr. Max Rubisch und Mag. Andreas Reinalter) treffen, heißt es in der Einladung des Ministeriums.
Der weitere Fahrplan wird folgendermaßen skizziert: „Für 2012 wird noch eine zweite Sitzung avisiert (November/Dezember). Es ist in Aussicht genommen, die Sitzungen künftig in regelmäßigen Abständen (zumindest 2x jährlich) abzuhalten.“